Deutschland lenkt im EU-Streit ein Neue Klimaauflagen für Kleinlaster

Stand: 20.12.2010 12:46 Uhr

Die EU-Umweltminister haben verabredet, dass Kleinlaster ihren CO2-Ausstoß bis 2020 um gut ein Viertel mindern müssen. Ursprünglich waren schärfere Vorschriften geplant. Mit Blick auf die heimische Industrie hatten Deutschland und andere Staaten aber dagegen protestiert.

Von Martin Bohne, MDR-Hörfunkkorrespondent Brüssel

Für Pkw gibt es sie schon, nun soll auch für leichte Nutzfahrzeuge europaweite Klimavorgaben geben. Die Hersteller von Kleinlastern, Transportern und Minibussen werden verpflichtet, ab 2014 Grenzwerte für den Ausstoß an klimafeindlichem Kohlendioxyd einzuhalten. Die Grenzwerte sollen schrittweise eingeführt werden und 2020 bei einem Durchschnittsausstoß von 147 Gramm je Kilometer liegen. Das entspricht einer Reduzierung um etwa ein Viertel gegenüber dem heutigen Stand. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss Strafen zahlen.

Der Crafter ist eines der neuesten Modelle der VW-Nutzfahrzeuge

Der neue Grenzwert wird für Nutzfahrzeuge wie den VW-Crafter gelten.

Deutschland war ursprünglich dagegen

Um die genaue Höhe des Grenzwertes gab es bis zuletzt Streit. Der ursprüngliche Vorschlag sah noch einen deutlich tieferen Wert vor, aber besonders die Autobauer-Nationen Deutschland, Frankreich und Italien wehrten sich gegen zu große Belastungen für die Industrie. Ein Mercedes-Sprinter oder ein VW-Transporter könnte nämlich wegen der Klimaauflagen um die 3000 Euro teurer werden. Das würde besonders die kleinen und mittleren Firmen treffen, die solche Kleinlaster brauchen, argumentierte die Bundesregierung.

Bürde oder Fortschritt?

Bundesumweltminister Röttgen stimmte letztlich dennoch dem Grenzwert von 147 Gramm zu. Das sei für die Industrie keine Bürde, sondern eine machbare und notwendige Anstrengung. "Es geht darum, unsere Industrie zu modernisieren, so dass sie sich technologisch auf die Einsparung von Treibhausgasen einstellt", sagte Röttgen.

Die beschlossenen Klimavorgaben betreffen Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen. Für große Lkw sind nach wie vor keine Grenzwerte geplant.