Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Ermittlungen gegen den scheidenden Opel-Betriebsratschef Klaus Franz bestätigt. Gegen ihn bestehe der Verdacht der Untreue. Dabei gehe es um Sonderzahlungen des Autoherstellers an Mitglieder des Betriebsrats in Höhe von monatlich bis zu 1300 Euro, sagte ein Sprecher der Staatanwaltschaft. Neben Franz richteten sich die Ermittlungen gegen zwei weitere Personen, deren Identität nicht angegeben wurde. "Wir prüfen, ob sich der Anfangsverdacht erhärtet." Die Ermittlungen liefen bereits seit Oktober.
[Bildunterschrift: Opel-Betriebsratchef Klaus Franz sieht die Zahlungen im Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz. ]
Franz, noch bis Jahresende Vorsitzender des Opel-Gesamtbetriebsrats ist, wies gestern erneut die Vorwürfe zurück, dass die Sondervergütungen rechtswidrig gewesen seien. "Die Pauschalierung von Mehrarbeit der Betriebsratsmitglieder bei Opel entspricht dem Betriebsverfassungsgesetz", sagte Franz HR-info. Das hätten der Betriebsrat und das Unternehmen Opel bereits im Oktober klargestellt. Arbeitsrechtler sehen in den Sonderzahlungen jedoch einen möglichen Verstoß gegen das gesetzliche Gebot, dass Betriebsratarbeit unentgeltlich sein soll, weil sich Arbeitgeber Betriebsräte ansonsten mit Extrazahlungen gefügig machen könnten.
Von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt zeigte sich Franz überrascht. "Wir wissen im Detail überhaupt nicht, in welcher Angelegenheit die Staatsanwaltschaft ermittelt und kennen bislang nur das Aktenzeichen", sagte Franz. Er werde zuerst die Ermittlungsergebnisse abwarten. Der Nachrichtenagentur dpa sagte er, dass er mit einer Einstellung des Verfahrens rechne.
Franz wies Spekulationen zurück, dass sein zum Jahresende geplanter Rückzug als Betriebsratschef mit den Ermittlungen im Zusammenhang stehe. "Ich habe meine Altersteilzeit bereits im November 2006 vereinbart und stehe seit 2009 im aktiven Teil der Vereinbarung." Er habe sein Ausscheiden erst in der vergangenen Woche bekanntgegeben, um auch nach außen als handlungsfähiger Vertreter der Arbeitnehmer wahrgenommen zu werden.
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW