Fragen und Antworten Was bedeutet das endgültige Aus für Quelle-Kunden?

Stand: 21.10.2009 03:26 Uhr

Von der Insolvenz des Versandhändlers Quelle haben die Kunden bisher kaum etwas gespürt. Nun sollen die Lager des Traditionsunternehmens geräumt werden. Was bedeutet die endgültige Pleite für die Kunden? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was passiert mit bereits bestellter Ware?

Der Insolvenzverwalter sagt, bereits bestellte Waren würden auch noch ausgeliefert. Wenn man aber keine Ware erhält, obwohl man schon bezahlt hat, wird man Verbraucherschützern zufolge zum Kleingläubiger des Unternehmens - und Kleingläubiger gehen meist leer aus.

Was ist mit dem Umtauschrecht?

Darauf kann der Kunde nicht pochen, denn ein gesetzlich gesichertes Umtauschrecht gibt es ohnehin nicht. Es handelt sich um ein Kulanzangebot des Händlers.

Was passiert bei Mängeln an Produkten?

Im Normalfall hat der Kunde bei Mängeln zwar Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. Werde ein Unternehmen aber geschlossen, könne dieser Anspruch wahrscheinlich nicht mehr durchgesetzt werden, warnen Verbraucherschützer. Kunden könnten diesen beim Insolvenzverwalter geltend machen, es sei aber unsicher, ob dieser noch bedient werden könne.

Anders sieht es mit der Garantie aus: Sie ist von der Quelle-Pleite nicht betroffen, da sie vom Hersteller gegeben wird. Der Kunde kann sich somit direkt an diesen wenden.

Doch Vorsicht: Handelt es sich bei dem Produkt um eine Eigenmarke von Quelle, beispielsweise um eine Waschmaschine von Privileg, wird es wohl niemanden geben, der dafür gerade steht.

Was passiert mit Gutscheinen?

Gutscheine sollten am besten schnellstmöglich in den Quelle-Läden eingelöst werden, raten Verbraucherschützer.

Müssen Kunden Raten oder Rechnungen trotz Abwicklung noch zahlen?

Ja. Erhaltene Waren müssen bezahlt werden. Und Ratenzahlungsverträge sind in der Regel mit Banken geschlossen und von der Quelle-Pleite unberührt.

Können Waren jetzt noch bestellt werden?

Ja. Bestellungen sollen nach Angaben des Insolvenzverwalters so lange möglich sein, wie die Ware im Lager vorrätig ist. Aber Bestellungen sollten Verbraucherschützern zufolge auf keinen Fall per Vorkasse bezahlt werden. Am besten bezahlt man per Überweisung, nach dem Erhalt von Ware und Rechnung. Bei Online-Bestellungen ist wichtig zu beachten, dass man zunächst nur eine Eingangsbestätigung bekommt. Erst wenn der Versandhändler zusagt, dass er die Ware schickt, gilt der Kaufvertrag als geschlossen.

Gibt es die Quelle-Restbestände bald als Schnäppchen zu kaufen?

Ja. Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg sagte, in den nächsten vier bis sechs Wochen sollen drastische Rabatte auf die Katalogpreise gewährt werden, um die Lager leer zu räumen.