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Verbotener Informationsaustausch

Kartellamt verhängt Millionenbußgeld gegen Haribo

Das Bundeskartellamt hat gegen den Süßwarenhersteller Haribo wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ein Bußgeld von 2,4 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen und verantwortliche Mitarbeiter hätten in unzulässiger Weise Informationen mit Wettbewerbern ausgetauscht, begründeten die Kartellwächter die Maßnahme.

Weitere Süßwarenhersteller im Fokus des Kartellamtes

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Süßwarenhersteller Haribo muss 2,4 Millionen Euro Bußgeld zahlen.

Gegen zwei weitere Markenhersteller von Süßwaren würden die Ermittlungen noch fortgeführt. Ausgelöst worden war das Verfahren durch Hinweise des Schokoriegel-Herstellers Mars. Aufgrund eines Kronzeugenantrags profitiert das Unternehmen von der Bonusregelung des Kartellamtes und muss keine Geldbuße zahlen. Bei der Festsetzung des Strafzahlung gegen Haribo sei berücksichtigt worden, dass das Unternehmen mit dem Bundeskartellamt kooperiert habe. Das Verfahren sei einvernehmlich abgeschlossen worden. Gegen den Bescheid will das Unternehmen daher keinen Einspruch einlegen.

Kartellamt verhängt Millionenbußgeld gegen Haribo
Anne Burghard, WDR
01.08.2012 16:13 Uhr

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Informationsaustausch zwischen Unternehmen kann unzulässig sein

"Bestimmte Arten des Informationsaustauschs zwischen Unternehmen sind kartellrechtlich unzulässig", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Der Wettbewerb werde durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich in diesem Fall nicht um klassische Verstöße wie Preis- oder Gebietsabsprachen handelte. In den Jahren 2006 bis 2007 hatten sich Haribo, Mars und zwei weitere Hersteller regelmäßig in einem informellen Gesprächskreis getroffen. Dabei sei es auch um Rabattforderungen des Einzelhandels und die geplanten Reaktionen darauf gegangen. Solche Informationen würden von Unternehmen normalerweise aber vertraulich behandelt.

Stand: 01.08.2012 15:47 Uhr

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