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Richter kippen nationale Vermarktung im Bezahlfernsehen
EuGH-Urteil mischt Fußballrechtemarkt auf
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball nicht rechtmäßig ist. Der Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen mit Decoderkarten ausländischer Anbieter dürfe nicht verboten werden, so die Richter. Das Urteil hat möglicherweise weitreichende Konsequenzen für Fernsehanbieter, Vereine und Fans.
Von Cai Rienäcker, ARD-Hörfunkstudio Brüssel
Das Urteil ist ein juristischer Achtungserfolg für die Pub-Besitzerin Karen Murphy. Die streitbare Engländerin hat es geschafft, die gesamte Vergabepraxis für Fußball-Fernsehrechte in der EU in ihren Grundfesten zu erschüttern. Ihr Fall ließ die Richter in Luxemburg zu dem Schluss kommen, dass die bisherigen, nach Ländern aufgeteilten exklusiven Fernsehverträge für Fußball in der EU nicht zulässig sind. Diese Praxis verstoße sowohl gegen das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr als auch gegen das europäische Wettbewerbsrecht.
Privatkunden dürfen ausländische Anbieter wählen ...
Und das hat eine Reihe von Folgen: Zunächst einmal heißt das für alle Fußballfans ab sofort, dass sie sich auch Decoderkarten aus dem EU-Ausland kaufen können, wenn sie ihr Sky-Abo in Deutschland als zu teuer empfinden. Das könnte sogar dafür sorgen, dass nun entsprechende ausländische Anbieter mit den deutschen TV-Rechten diese Decoder aktiv in Deutschland vermarkten. Das gilt aber nur für den Bereich des privaten Fußballguckens zu Hause.
... Gaststättenbetreiber nicht
Die europäischen Richter machen aber deutlich, dass bei der öffentlichen Wiedergabe in Gaststätten das Urheberrecht mit ins Spiel kommt: Wenn die Champions-League-Hymne ertönt, wird mit dem Musikstück ein - im Gegensatz zum eigentlichen Fußballspiel - "geschütztes Werk" aufgeführt. Unklar ist, ob das auch nur für das Erscheinen eines Logos gilt. Für deutsche Kneipenbesitzer steht deswegen noch nicht fest, ob sie in Zukunft einfach billigere Decoderkarten aus dem Ausland benutzen dürfen. Auch Pub-Besitzerin Karen Murphy könnte deswegen bei ihrem Rechtsstreit in Großbritannien noch zur Verliererin werden.
Clubs und Bezahlsender erwarten hohe Verluste
Aber der englischen Profi-Liga versetzte die Pub-Besitzerin trotzdem einen gewaltigen Schlag. Denn die finanziellen Folgen des heutigen Urteils könnten für sie gewaltig sein. Wenn ein Bezahl-TV-Sender seine Rechte nicht in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Preisen verwerten kann, dann wird er in Zukunft weniger Geld einnehmen. Das wiederum hat zur Folge, dass die Fernsehsender den Fußballclubs für die exklusiven Übertragungsrechte auch weniger Geld bezahlen werden.
Das könnte sich sogar schon auf laufende Verträge auswirken. Nicht umsonst hatte der Vorstandschef von Bayern München, Karl-Heinz Rummenigge, bereits im Vorfeld vor den gefährlichen Folgen des Luxemburger Urteils für die europäischen Profivereine gewarnt. Ein größerer Teil, etwa zwanzig bis vierzig Prozent ihrer bisherigen TV-Einnahmen, könnte wegfallen. Das würde zwar auch die Bundesligavereine, aber vor allem die Clubs in England oder Spanien finanziell empfindlich treffen. Und das zu einer Zeit, in der sich einige große Vereine sowieso schon massiv verschuldet haben.
Weitere Auswirkungen noch nicht absehbar
Inwieweit sich dieses Urteil der Luxemburger Richter auch auf den europäischen Filmmarkt oder auch digital im Internet gehandelte Musik auswirken wird, ist schwer zu sagen. Die europäischen Richter äußerten zwar grundsätzliche Bedenken bei nationalen Exklusivrechten. Sie betonten aber für den öffentlichen Bereich auch die Urheberrechte sehr stark, so dass die Folgen für die Film- und Musikbranche noch nicht zu übersehen sind.
Stand: 04.10.2011 15:38 Uhr
