Streit um Ökostrom EEG-Umlage - Wieso, wie hoch, warum?

Stand: 22.10.2015 13:18 Uhr

Die Ökostromumlage steigt von Jahr zu Jahr. Eine vierköpfige Familie zahlt somit inzwischen durchschnittlich 220 Euro jährlich - nur für die EEG-Umlage. Doch warum ist das so? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Von Thorsten Wiese, tagesschau.de

Was ist die Ökostromumlage?

Ob Windparkbetreiber oder Privathaushalt mit Solarzellen auf dem Dach: Wer Strom aus erneuerbarer Energie produziert und ins Netz einspeist, wird gefördert. Das soll dafür sorgen, dass der Anteil von Strom aus Wind, Wasserkraft, Sonne, Erdwärme oder Biomasse sukzessive steigt. Um Anreize zu schaffen, sind Anlagebetreibern die Vergütungssätze ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) staatlich für 20 Jahre garantiert - sie sind also nicht Angebot und Nachfrage überlassen.

Wie errechnet sich die Höhe der Umlage?

Die Höhe der Umlage wird von den vier Betreibern der Übertragungsnetze in Deutschland festgelegt. Sie verwalten das Konto, über das die Vergütungszahlungen abgewickelt werden. Dieses ist im Minus, denn Ökostrom lässt sich auf dem freien Markt - an den Strombörsen - nicht zu dem Preis verkaufen, zu dem er von den Anlagebetreibern - gesetzlich festgelegt - eingekauft wird. Denn sogenannter konventioneller Strom - zum Beispiel aus Atomkraftwerken - ist deutlich günstiger und drückt die Preise. Weil immer mehr Ökostrom auf den Markt kommt, sinkt der erzielbare Preis sogar. Aus der Differenz zwischen Vergütung und Marktpreis ergibt sich die Höhe der Umlage - sie steigt also sogar umso mehr, je günstiger der Strom an den Börsen gehandelt wird. Die Betreiber der Übertragungsnetze veröffentlichen jeweils am 15. Oktober eines Jahres, wie viel Geld für das Schließen der Lücke notwendig sein wird.

Wie hängen Strompreis und Umlage zusammen?

Die privaten und gewerblichen Verbraucher zahlen die Umlage über die Stromrechnung. Je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) flossen 2012 3,59 Cent auf das Umlagekonto. Damit machte die Umlage etwa ein Siebtel des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises von 25,5 Cent pro kWh aus. Eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 3500 kWh pro Jahr zahlte also allein 126 Euro pro Jahr für die Umlage - ohne Mehrwertsteuer. Durch die Erhöhung der Umlage auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde Jahr 2013 kam auf die Familie eine jährliche Mehrbelastung von etwa 60 Euro zu. Auch hier sind Steuern noch nicht inbegriffen. 2014 liegt die EEG-Umlage bei 6,24 Cent je Cent je kWh.

Welche Ausnahmen gibt es?

Mit der Begründung, sie international wettbewerbsfähig zu halten, sind viele Unternehmen in sogenannten energieintensiven Industrien von der Umlage freigestellt - Tendenz steigend. Sehr zum Ärger der EU-Kommission. Ihrer Ansicht nach verstoßen die Rabatte gegen das Grundprinzip des fairen Wettbewerbs, Ärger aus Brüssel droht daher.

Warum gibt es Streit um die Umlage?

Im Zentrum der Kritik stehen die Ausnahmeregelungen, die das umweltpolitische Vorhaben - mehr Strom aus erneuerbaren Energien - für Verbraucher teuer machen. Ohne die Ausnahmeregeln müssten Privatkunden deutlich weniger EEG-Umlage zahlen. Der Bundesverband erneuerbare Energien (BEE) hat errechnet, dass die eigentlichen Förderkosten ohne Ausnahmeregeln im Jahr 2014 nur 2,54 Cent je kWh betragen. Die Differenz zu den tatsächlichen 6,24 Cent je kWh seien eine Folge der sinkenden Preise an der Strombörse sowie der zahlreichen Ausnahmen für die Industrie.