Hintergrund

Fahrgastrechtegesetz Erstmals gesetzlicher Anspruch auf Erstattung

Stand: 29.07.2009 16:28 Uhr

Das Fahrgastrechtegesetz räumt Bahnreisenden erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleichs- und Erstattungsleistungen ein. Bei Verspätungen muss das Bahnunternehmen Ticketpreise teilweise zurückzahlen.

Das Fahrgastrechtegesetz räumt Bahnreisenden erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleichs- und Erstattungsleistungen ein. Bislang beruhten diese überwiegend auf Selbstverpflichtungen der Eisenbahn- und Nahverkehrsunternehmen.

Reisende gehen einen Bahnsteig entlang

Geld zurück bei großen Verspätungen: Bahnkunden haben jetzt mehr Rechte.

Die Leistungen im Überblick:

- Ab einer Verspätung von 60 Minuten werden 25 Prozent des Fahrkartenpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent. Allerdings gibt es bei der Erstattung eine Bagatellgrenze von vier Euro. Damit ist eine anteilige Rückzahlung erst ab einem Ticketpreis von 16 bzw. acht Euro möglich - je nach Verspätung.

- Im Nahverkehr dürfen Reisende ab sofort einen anderen - auch höherwertigen - Zug wählen, wenn bei dem ursprünglich gewählten eine Verspätung von mindestens 20 Minuten droht.

- Kann das Reiseziel nachts wegen Verspätung oder Zugausfall nicht mehr erreicht werden, haben Bahnfahrer Anspruch auf die Erstattung von Taxikosten in Höhe von bis zu 80 Euro.

- Die Entschädigung kann formlos bei den beteiligten Bahnunternehmen und ein im Internet erhältliches Formular eingefordert werden. Sie wird bar oder per Gutschein geleistet, je nachdem, was der Fahrgast wünscht.

- Bei Streitigkeiten besteht die Möglichkeit, sich an eine von den Bahngesellschaften getragene Schlichtungsstelle zu wenden, die unabhängig kontrolliert wird.