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Gauweiler-Eilantrag vertagt
ESM-Urteil wird wie geplant verkündet
Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM wie geplant morgen verkünden. Über einen Eilantrag des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der das verhindern wollte, solle dann ebenfalls entschieden werden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
Gauweiler wollte den Rettungsschirm stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss zum Ankauf von Staatsanleihen rückgängig macht. Der EZB-Rat hatte in der vergangenen Woche beschlossen, dass die Zentralbank Anleihen von Euro-Krisenstaaten in unbegrenztem Umfang auf dem Zweitmarkt kaufen darf, um klammen Euro-Staaten unter die Arme zu greifen. Gauweiler hatte gefordert, den Rettungsschirm zu stoppen, bis die EZB ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig macht.
Gauweiler hatte argumentiert, dadurch sei eine neue Sachlage für die Beurteilung des ESM entstanden. Die EZB heble mit der Entscheidung die Haftungsbegrenzung und die parlamentarischen Entscheidungs- und Kontrollrechte aus. Das Gesamtrisiko für den Bundeshaushalt, das sich aus dem ESM-Vertrag und den sonstigen Euro-Rettungsmaßnahmen ergibt, sei "völlig unkalkulierbar und deshalb auch unverantwortbar geworden".
Deutschland hat als einziges Euroland den ESM noch nicht ratifiziert. Ursprünglich war geplant, den Rettungsschirm bereits im Juli zu starten. Voraussetzung für den endgültigen Beginn ist aber ein Urteil.
Stand: 11.09.2012 08:42 Uhr
