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CSU-Politiker fordert neue Beratungen über ESM
Karlsruhe entscheidet über Gauweiler-Antrag
Das Bundesverfassungsgericht will heute bekannt geben, ob es sein Urteil zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM wie geplant am Mittwoch verkündet oder verschiebt. Hintergrund ist ein Eilantrag des CSU-Politikers und Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler. Er fordert, den Rettungsschirm zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig macht.
Der EZB-Rat hatte in der vergangenen Woche beschlossen, dass die Zentralbank Anleihen von Euro-Krisenstaaten in unbegrenztem Umfang auf dem Zweitmarkt kaufen darf, um klammen Euro-Staaten unter die Arme zu greifen. Gauweiler argumentiert, dadurch sei eine neue Sachlage für die Beurteilung des ESM entstanden.
Die EZB heble mit der Entscheidung die Haftungsbegrenzung und die parlamentarischen Entscheidungs- und Kontrollrechte aus - der Bundestag habe nicht mehr die nötige Kontrolle, warnte der CSU-Politiker. Das Gesamtrisiko für den Bundeshaushalt, das sich aus dem ESM-Vertrag und den sonstigen Euro-Rettungsmaßnahmen ergibt, sei nunmehr "völlig unkalkulierbar und deshalb auch unverantwortbar geworden". Deshalb fordert Gauweiler eine neue mündliche Verhandlung.
Entscheidung wird mit Spannung erwartet
Gestern hatte sich der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in einer außerordentlichen Sitzung mit dem Antrag befasst. Eine ungewöhnliche Maßnahme, denn eigentlich steht die Entscheidung des Gerichts über die Klage von 37.000 Bürgern gegen ESM und Fiskalpakt bereits.
Deutschland hat als einziges Euroland den ESM noch nicht umgesetzt. Ursprünglich war geplant, den Rettungsschirm bereits im Juli zu starten. Voraussetzung für den endgültigen Beginn ist aber ein Urteil.
"Verschiebung wäre dicke Überraschung"
"Es wäre schon eine sehr dicke Überraschung, wenn der Mittwochstermin verschoben würde", sagte ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam im Interview mit dem ARD-Morgenmagazin (Montag). "Es ist auch so, dass das Thema Ankauf von Staatsanleihen in der mündlichen Verhandlung am 10. Juli durchaus ein Thema war." Es sei daher nicht auszuschließen, dass das Gericht sich zum Thema "nationale Haushalte" und "Gesamthöhe der deutschen Haftung" äußert.
ESM könnte Budgetrecht des Bundestages verletzen
Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Schluss, dass der ESM das Budgetrecht des Parlaments verletzen könnte. Die "Neue Osnabrücker Zeitung" schrieb unter Berufung auf das Papier, dass eine "unmittelbare und potentiell unbestimmte Haftung" für die Schulden anderer Staaten gegen das Recht des Bundestages verstoßen könnte. Inwiefern diese Bedenken von den Verfassungsrichtern geteilt werden, wird sich heute zeigen.
Stand: 11.09.2012 06:33 Uhr
