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Bundestag beschließt Offshore-Haftungsumlage
Wenn die Leitung fehlt, zahlen die Verbraucher
Der Bundestag hat mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition ein Gesetzespaket zur Förderung der Offshore-Windenergie beschlossen, das auch die Haftungsfragen bei einer verspäteten Netzanbindung regelt. Demnach können Netzbetreiber wie Tennet einen Großteil möglicher Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber auf die Verbraucher abwälzen.
Opposition kritisiert Rösler
Die Opposition warf Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler in der Bundestagsdebatte vor, die Strompreise durch eine falsche Energiepolitik in die Höhe zu treiben. Von einer fairen Lastenverteilung könne keine Rede sein, sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil. Die Verbraucher müssten nun ausbaden, dass die Bundesregierung die Herausforderungen durch Windparks in Nord- und Ostsee vollkommen unterschätzt habe. Der Grünen-Energiepolitiker Oliver Krischer nannte die Offshore-Haftungsregelung eine Bankrotterklärung.
Rösler verteidigte das Gesetz gegen Kritik. Die Belastungen der Verbraucher durch die Offshore-Haftungsumlage sei notwendig. Dadurch werde die Versorgungssicherheit in Deutschland gestärkt. Er betonte, dass die Kosten für die Verbraucher auf maximal ein Prozent des Strompreises begrenzt seien. Der CDU-Wirtschaftspolitiker Joachim Pfeiffer wies zudem darauf hin, dass die Offshore-Windkraft mittelfristig zu einer Senkung der Energiepreise beitragen könne, weil es eine weit höhere Stromproduktion als an Land gebe.
Neue Haftungsregeln sollen Offshore-Ausbau vorantreiben
Die Haftungsfrage bei verspäteten Netzanbindungen von Offshore-Windanlagen war seit Monaten in der Diskussion. Der Netzbetreiber Tennet kämpft mit großen Schwierigkeiten, die Windparks vor der Küste rechtzeitig anzuschließen. Die Neuregelung begrenzt die möglichen Kosten für die Unternehmen und soll den Einstieg von Investoren erleichtern. Dies soll dazu beitragen, den Ausbau der Windparks in Nord- und Ostsee zu beschleunigen.
Die Gesetzesnovelle ändert mehrere Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes. Netzbetreiber müssen zwischen fünf und 20 Prozent der Entschädigungen selbst bezahlen, wenn sie versprochene Termine für die Netzanbindung von Offshore-Anlagen nicht einhalten oder Störungen zu verantworten haben. Den Rest können sie sich über eine Umlage von den Verbrauchern zurückholen.
Bundestag beschließt neues Energiewirtschaftgesetz
tagesschau 20:00 Uhr, 29.11.2012, Gabi Kostorz, ARD Berlin
Privatkunden zahlen fünf Mal mehr als Großkonzerne
Die Obergrenze für die Zahlungen eines Netzbetreibers liegt bei 110 Millionen Euro pro Jahr. Die Umlage für die Stromkunden ist ebenfalls begrenzt und darf maximal bei 0,25 Cent pro Kilowattstunde liegen. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt müsste dabei mit Zusatzkosten von knapp zehn Euro rechnen. Große Stromkunden wie Industriebetriebe müssen maximal 0,05 Cent pro Kilowattstunde als Umlage bezahlen. Insgesamt wird damit gerechnet, dass Netzbetreiber über die Umlage in den kommenden drei Jahren bei den Stromkunden bis zu drei Milliarden Euro zusätzlich kassieren.
Kunden zahlen auch für Winterreserve
Gemeinsam mit den Regeln für die Offshore-Anlagen beschloss der Bundestag eine Art Winterreserve bei den Kraftwerken. Um die Stromversorgung zu stabilisieren, kann die Bundesnetzagentur Energiekonzerne zwingen, vor der Stilllegung stehende Gas- oder Kohlekraftwerke zeitweise weiter zu betreiben. Die Unternehmen erhalten dafür eine Entschädigung, die über eine Umlage ebenfalls von den Verbrauchern finanziert werden muss.
Bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) und bei den Netzentgelten können Großverbraucher wie Industriekonzerne von den Kosten befreit werden –zu Lasten der anderen Verbraucher. Vergünstigungen für große Stromverbraucher bei der KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplung) müssen meist die Verbraucher ausgleichen. Die neue Offshore-Haftungsumlage begrenzt die möglichen Kosten der Netzbetreiber bei Entschädigungszahlungen, wenn sie Offshore-Windparks nicht termingerecht ans Netz anschließen. Großteile der Entschädigungszahlungen in diesen Fällen können sie über eine Umlage auf die Verbraucher umlegen. Von der Abschaltprämie sollen große Stromverbraucher profitieren, die zugunsten der Versorgungssicherheit bereit sind, auf Zuruf kurzfristig Teile ihres Verbrauchs abzuschalten. Die Kosten dafür zahlen die anderen Verbraucher.
Stand: 29.11.2012 12:52 Uhr
