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Offshore

Kabinettsbeschluss zu Erneuerbaren Energien

Bürger sollen für Offshore-Windparks mithaften

Bei Anschlussproblemen von Windparks in Nord- und Ostsee sollen sich die Verbraucher an den Zusatzkosten beteiligen. Eine entsprechende Haftungsregelung hat das Bundeskabinett beschlossen.

Hintergrund war die Frage, wer für Schadensersatz aufkommen soll, wenn die Netzanbindung von Offshore-Windparks nicht rechtzeitig gelingt. In der Vergangenheit hatte es dabei immer wieder Probleme gegeben, weshalb Investoren bislang nur zögerlich in die Windkraft auf hoher See investiert haben.

Kabinett segnet Offshore-Haftung ab
A. Meyer, ARD Berlin
29.08.2012 15:36 Uhr

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Verbraucher zahlen Schadensersatz über den Strompreis

Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass die Verbraucher ab 2013 die Mehrkosten für fehlende Anschlüsse über einen Aufschlag auf den Strompreis bezahlen müssen. Nachdem Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) den Gesetzentwurf zunächst blockiert hatte, wurden die Belastungen abgemildert. Sie sollen nun maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde betragen. Für einen Durchschnittshaushalt ergibt sich so eine Belastung von maximal neun Euro pro Jahr.

Peter Altmaier und Philipp Rösler
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Die Minister Altmaier und Rösler wollen den Ausbau von Windparks im Meer forcieren.

Aigner erklärte: "Die Gesetzesnovelle ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende." Die Risikoverteilung sei zugunsten der Verbraucher verändert worden, Netzbetreiber würden stärker als ursprünglich vorgesehen in Haftung genommen. Sie müssten sich bei fahrlässigem Verhalten mit bis zu 100 Millionen Euro jährlich an Schadensersatzzahlungen beteiligen.

Sicherheit für Investoren

Insgesamt sollen so etwa 750 Millionen Euro für Schadensersatz zur Verfügung stehen. Damit sollen zunächst bereits aufgelaufene Verzögerungen bezahlt und künftig erwartete ausgeglichen werden. Die Regierung hofft, mit der Regelung für mehr Tempo bei der enorm teuren Seekabel-Verlegung zu sorgen.

Der Stromnetzbetreiber Tennet erhofft sich dadurch eine Belebung des Geschäfts: "Klare Haftungsregeln sind essenziell für uns und für alle potenziellen Investoren", sagte Tennet-Geschäftsführer Lex Hartman dem "Handelsblatt". Wenn das Risiko bei der Netzanbindung von Offshore-Windkraft vergleichbar sei mit dem Netzausbau an Land, kämen auch Investoren.

"Verbraucher können nichts dafür, wenn etwas schief geht"

Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, kritisierte die Mithaftung der Stromkunden für die Windparks scharf. Die Stromnetzbetreiber bekämen eine garantierte Rendite von neun Prozent und sollten daher auch das unternehmerische Risiko selbst tragen. "Die Verbraucher können nichts dafür, wenn beim Netzanschluss etwas schief geht."

In einem Brief an Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der tagesschau.de vorliegt, zweifelt Billen die Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfes an. Es könne nicht sein, dass Verbraucher haften sollten, "obwohl sie keine Einflussmöglichkeiten auf Schadensabwendung oder -minderung haben."

Die Netzbetreiber hingegen würden entlastet, insgesamt blieben die Regelungen zum Verschulden unklar. "Dies erweckt bei uns den Eindruck eines 'Vertrages zu Lasten Dritter', der im deutschen Recht grundsätzlich nicht erlaubt ist", schreibt Billen.

Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Umweltminister Peter Altmaier (CDU) betonten beide, dass die Belastungen für die Verbraucher so gering wie möglich gehalten werden sollen und die Abgabe im besten Fall gar nicht erhoben werden müsse.

Rösler bezeichnete die Haftungsregelung als "Flaschenhals, wenn es darum ging, den Ausbau der Offshore-Windenergie voranzutreiben". In drei Jahren soll die Umlage neu festgelegt werden.

Stand: 29.08.2012 17:04 Uhr

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