Urteil zu ESM und Fiskalpakt verkündet Karlsruhe genehmigt ESM - unter Auflagen

Stand: 12.09.2012 10:21 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitwirkung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt unter Auflagen gebilligt. Demnach muss die Bundesregierung sicherstellen, dass die Haftung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist und höhere Risiken nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm ESM sowie am Fiskalpakt unter Vorbehalten genehmigt. Es müsse etwa sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe.

Zudem müsse Deutschland eine Vertragsauslegung sicherstellen, die gewährleistet, dass trotz der beruflichen Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen Bundestag und Bundesrat umfassend informiert würden.

Bundespräsident Joachim Gauck kann nun die entsprechenden Gesetze unterschreiben, sobald Deutschland die Vorbehalte geltend gemacht hat. Aus dem Bundespräsidialamt hieß es dazu, die Entscheidung des Gerichts werde "unverzüglich ausgewertet".

Voßkuhle wies aber indes darauf hin, dass die heutige Entscheidung zum Rettungsschirm nur vorläufig sei. Eine Hauptverhandlung werde folgen, in der überprüft würde, ob die Europäische Zentralbank ihre Kompetenzen überschritten habe.

Weg zum ESM fast frei

Mit der jüngsten Karlsruher Entscheidung kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bislang als einziges Euro-Land den Vertrag über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.

Grenzen der Kompetenz

Das Gericht entscheide nicht über die Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des Rettungspakets, sagte Voßkuhle. "Das ist und bleibt Aufgabe der Politik." Niemand könne mit Sicherheit sagen, welche Maßnahmen für die Bundesrepublik Deutschland und die Zukunft Europas in der derzeitigen Krise tatsächlich am besten seien.

Gauweilers Antrag abgelehnt

Der Antrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler, den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde von den Verfassungsrichtern abgelehnt.

Zehntausende hatten gegen ESM und Fiskalpakt geklagt

Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin gestellt.

Unter den Beschwerdeführern war neben Gauweiler die Fraktion der Linkspartei im Bundestag sowie die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Däubler-Gmelin vertrat in dem Verfahren den Verein "Mehr Demokratie", dessen Beschwerde gegen den ESM sich rund 37.000 Bürger angeschlossen hatten.

Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin

Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und ...

Juncker: ESM im Oktober in Kraft

Der ESM soll nun im Oktober in Kraft gesetzt werden. Der Vorsitzende der Eurogruppe, Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker, plant, den Gouverneursrat des Rettungsfonds am Rande eines Treffens der Eurogruppe am 8. Oktober erstmals einzuberufen. Er rechne jetzt mit den noch ausstehenden Beschlüssen für die Inkraftsetzung des ESM, teilte Juncker mit.