Seitenueberschrift
BGH stärkt Verbraucher bei Kündigungen
Teure Versicherungsklauseln gekippt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einige Klauseln in privaten Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und damit die Position der Verbraucher gestärkt.
Konkret geht es um Bedingungen zu Rückkaufswerten, dem Stornoabzug und vor allem der Verrechnung von Abschlusskosten. Diese Regelungen führen dazu, dass Versicherungskunden hohe Verluste machen können, wenn sie ihren Vertrag vorzeitig auflösen wollen. Die Versicherer dürfen bislang die Abschlusskosten eines Vertrages mit den ersten Beiträgen verrechnen, die die Kunden zahlten.
Dies hat zur Folge, dass Kunden, die in den ersten Jahren ihre Verträge kündigen, nur einen Bruchteil der eingezahlten Summe wieder zurückerhalten, weil von dem Geld erst die Provisionen für die Vermittler gezahlt werden. Dies sei "eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers", heißt es in dem Urteil des Versicherungssenats des BGH.
Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Deutschen Ring geklagt. Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass die Klauseln bei bestehenden und auch bei neuen Verträgen unwirksam seien. Nach Ansicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind aber lediglich Lebens- und Rentenversicherungen betroffen, die zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen wurden.
"Urteil mit Signalwirkung"
Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann, erklärte, das Urteil habe "eine Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche". Es werde mit einer Erstattungssumme der Versicherungswirtschaft an ehemalige Kunden von rund zwölf Milliarden Euro gerechnet.
Die Verbraucherzentrale forderte die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden.
Az.: IV ZR 201/10
Stand: 25.07.2012 18:45 Uhr
