Hintergrund

Überblick über Regeln und Zeitplan Die Bankenaufsicht - so funktioniert's

Stand: 13.12.2012 08:22 Uhr

Monatelang haben die EU-Länder über die europäische Bankenaufsicht gestritten. Jetzt endlich einigten sich die EU-Finanzminister auf die Regeln und den Zeitplan, nach denen die neue Aufsicht über die Großbanken der Eurozone bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt und aufgebaut werden soll. Ein Überblick.

Sinn der neuen Aufsicht

Die Aufsicht soll verhindern, dass Banken von nationalen Aufsichtsbehörden nicht streng genug kontrolliert werden und dann durch Finanzprobleme Staaten oder gar das gesamte europäische Finanzsystem in Schwierigkeiten bringen. In der Krise waren etwa Länder wie Spanien oder Irland gezwungen, ihre Banken mit Milliardenbeträgen aus Steuergeldern zu stützen.

Reichweite der neuen Aufsicht

Die neuen Kontrolleure sollen sogenannte systemrelevante, also besonders große und grenzüberschreitend tätige Banken überwachen. Das soll Geldhäuser betreffen mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Prozent der Wirtschaftskraft ihres Heimatlandes. Die anderen Banken verbleiben unter der nationalen Aufsicht - es sei denn, die EZB zieht die Überwachung in begründeten Fällen an sich. Das kann etwa Banken betreffen, die Finanzhilfe erhalten. Die deutschen Sparkassen dürften damit unter nationaler Aufsicht bleiben.

Direkte Bankenrekapitalisierung

Die neue Bankenaufsicht ist eine Voraussetzung dafür, dass angeschlagene Banken direkt Finanzspritzen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM bekommen können. Dies wird nun voraussichtlich nicht vor März 2014 geschehen. Denn frühestens zu diesem Zeitpunkt soll die neue Aufsicht voll arbeitsfähig sein. Das ist besonders für Deutschland die Bedingung für den Einsatz dieses Hilfsmittels.

Ansiedlung bei der EZB

Die neue Aufsicht soll auf jeden Fall für die 17 Euro-Länder gelten und bei der EZB angesiedelt werden, andere EU-Staaten können sich freiwillig anschließen. In einem neuen Aufsichtsgremium sollen je ein Vertreter der 17 nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder, vier EZB-Vertreter sowie ein Präsident sitzen. Ein Lenkungsausschuss mit weniger Mitgliedern soll dem Gremium vorarbeiten.

Trennung von Aufsicht und Geldpolitik

Deutschland setzte sich in den Verhandlungen besonders hartnäckig für eine strikte Trennung zwischen Geldpolitik und Bankenaufsicht bei der EZB ein, um die Unabhängigkeit der Zentralbank zu gewährleisten. Damit der Gouverneursrat der EZB - der für die Geldpolitik zuständig ist, aber dennoch die wichtigen Entscheidungen der Aufsicht absegnen muss - in Konflikten mit der neuen Aufsicht nicht die Überhand gewinnt, soll ein unabhängiges Vermittlungsgremium das letzte Wort haben.

Regelung für nichtteilnehmenden Staaten

Die nicht an der neuen Aufsicht teilnehmenden EU-Staaten fürchteten, dass sie in Zukunft im Rahmen der bereits existierenden Europäischen Bankenaufsicht (EBA) regelmäßig von den anderen Ländern überstimmt werden. Damit dies nicht passiert, braucht es bei verpflichtenden Entscheidungen eine Mehrheit sowohl unter den Mitgliedern als auch unter den Nicht-Mitgliedern der neuen Aufsicht. Die EBA ist für einheitliche Regeln für alle Banken der EU zuständig.