Gesetzentwurf der Koalition Problembanken sollen notfalls zerschlagen werden

Stand: 29.06.2010 11:52 Uhr

Im Kampf gegen drohende Bankenpleiten greift die Bundesregierung offenbar zu drastischen Mitteln. Per Gesetz will sie der Bankenaufsicht Möglichkeiten eröffnen, frühzeitig Sanierungsschritte zu erzwingen. Im äußersten Fall könnten systemrelevante Banken künftig auch zerschlagen werden.

Die Bundesregierung plant ein neues Regelwerk für Banken mit großen finanziellen Schwierigkeiten. Nach übereinstimmenden Medienberichten sieht der Entwurf des "Restrukturierungsgesetzes" vor, systemrelevante Kreditinstitute im Falle einer drohenden Pleite zu zerschlagen und wichtige Teile unter staatliche Kontrolle zu stellen. Die Eckpunkte des geplanten Gesetzes hatte die Bundesregierung bereits Ende März vorgestellt. Nun wurden die Details des 111-seitigen Entwurfes bekannt, den das Kabinett laut "Handelsblatt" noch vor der Sommerpause verabschieden will.

Lehren aus der Finanzkrise

Mit dem Vorhaben reagiert die Bundesregierung auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise. Sie will vermeiden, dass der Staat in Zukunft erneut gezwungen werden kann, wichtige Banken mit Steuergeldern vor dem Zusammenbruch zu bewahren.

Künftig soll die Finanzmarktaufsicht deutlich früher bei maroden Banken eingreifen können. Für Institute, deren Zusammenbruch eine Kettenreaktion von Pleiten auslösen könnte, wird laut den Plänen der schwarz-gelben Koalition ein spezielles Sanierungs- und Abwicklungsverfahren eingeführt. Dieses soll in seinen Grundzügen an das bekannte Insolvenzplanverfahren anknüpfen.

Sanierung oder Reorganisation

Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Möglichkeiten vor, um auf die finanzielle Schieflage von Banken zu reagieren. Institute, deren Probleme noch überschaubar sind, sollen den Plänen zufolge ein Sanierungsverfahren durchlaufen. Die Umsetzung läge bei der Geschäftsführung des jeweiligen Finanzkonzerns.

Falls dieses Vorgehen keinen Erfolg hat oder eine Bank bereits vor der Pleite steht, käme es zu einem sogenannten Reorganisationsverfahren. Dabei könnte die Bankenaufsicht die Rechte der Anteilseigner vorübergehend außer Kraft setzen und einen Sonderbeauftragten einsetzen. Diesem stünden verschiedene Möglichkeiten offen, um die Probleme zu lösen. Unter anderem soll er Gläubigern der maroden Bank Aktien im Tausch für ihre Forderungen anbieten dürfen, ohne dass dazu die Einwilligung der bisherigen Anteilseigner erforderlich wäre.

Drastische Eingriffsmöglichkeiten der Bankenaufsicht

Im Fall systemrelevanter Institute stehen der Bankenaufsicht dem Entwurf zufolge bald noch drastischere Mittel zur Verfügung. Die Geschäftsbereiche, die für das Finanzsystem von besonderer Bedeutung sind, könnten demnach abgespalten und ausgelagert werden. Im Zuge dieser Zerschlagung sollen entweder ein privates Institut oder eine sogenannte staatliche Brückenbank den systemrelevanten Teil übernehmen. Auf diesen könnten sich dann die Sanierungsmaßnahmen konzentrieren. Die bei der maroden Bank verbleibenden und als nicht systemrelevant geltenden Geschäftsbereiche könnten über ein Insolvenzverfahren abgewickelt werden.

Falls eine staatliche Brückenbank zum Einsatz kommt, wäre der Bankenrettungsfonds SoFFin für deren Gründung zuständig. Zur Finanzierung solcher Brückenbanken soll die geplante Bankenabgabe dienen. Diese Einnahmen fließen laut den Plänen in einen Restrukturierungsfonds, den ebenfalls der SoFFin verwaltet. Bislang ist vorgesehen, dass nur Banken die neue Abgabe zahlen sollen - nicht dagegen Versicherungskonzerne und Fondsgesellschaften.