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21.11.2009

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Wirtschaft

Bahn-Untersuchungsbericht erhebt schwere Vorwürfe

Untersuchungsbericht zum Bahn-Datenschutz

"Staatskonzern außer Kontrolle"

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix erhebt in seinem Untersuchungsbericht zur Datenaffäre bei der Deutschen Bahn Vorwürfe gegen den Konzernvorstand. Das berichten die "Süddeutsche Zeitung" ("SZ") und die Zeitschrift "Focus".

In dem 64-seitigen Dossier beschreibe Dix das Bild eines außer Kontrolle geratenen Staatskonzerns, der jahrelang Mitarbeiter und Geschäftspartner an den Datenschutzgesetzen vorbei ausforschen ließ, meldet der "Focus". Viele Daten seien bis heute nicht gelöscht worden.

Spur zu Vorstand Suckale?

Bahn-Personalvorstand Margret Suckale (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Bahn-Personalvorstand Margret Suckale ]
Nach "SZ"-Informationen führt eine Spur zu Bahn-Personalvorstand Margret Suckale, die bis 2005 die Rechtsabteilung des Konzerns leitete. "SZ" und "Focus" berichteten übereinstimmend von einem Fall, in dem die Bahn unter Einschaltung externer Anwälte die Kölner Detektei Argen mit der Untersuchung eines Korruptionsfalles beauftragte. Argen ermittelte demnach Kontobewegungsdaten bei einem Verdächtigen. Dabei seien bei dem Betroffenen auch Unterhaltszahlungen für die Kinder erfasst worden.

Außerdem habe Argen ermittelt, dass der Verdächtige Arztrechnungen für seine Ehefrau und seine Tochter beglichen habe. Es sei kaum vorstellbar, dass Argen ohne Gesetzesverstöße an diese Daten gelangt sei, schreibt Dix den Berichten zufolge.

Die "Süddeutsche Zeitung" schreibt, der Dix-Bericht lege den Verdacht nahe, dass Suckale über diesen Fall informiert war. Zum fraglichen Zeitpunkt war sie demnach noch die Leiterin der Rechtsabteilung bei der Bahn. Einen Anhaltspunkt gebe eine E-Mail eines Bahn-Mitarbeiters an einen der externen Anwälte: "Ich habe vor kurzem mit Frau S. in Sachen ... gesprochen, hier auch in Bezug auf die weiteren Recherchen zu Zahlungen aus dem Dezember 1999." Frau S. sei mit der "von Ihnen vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden".

Mitarbeiter gezielt ausgespäht

Logo der Deutschen Bahn am Kundenzentrum in Frankfurt am Main. (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Wenig transparent: Die Geschehnisse bei der Bahn bleiben unklar. ]
Beim Spähprojekt "Rubens" durch die Berliner Ermittlungsfirma Network Deutschland GmbH habe die Revision 2002 nur "aufgrund eines anonymen Schreibens und der Vorlage von gefälschten Quittungsbelegen eine vierjährige Prüfung" gegen Bahnmitarbeiter der Abteilung Einkauf vorgenommen, wird der Bericht weiter zitiert. Dabei seien auf Firmenrechnern auch Dateien über private Kontobewegungen, Reisetätigkeit und Familienverhältnisse ausgeforscht worden.

Bei einem anderen Projekt hätten Network-Spezialisten nach privatem "wirtschaftlichen Engagement" von 774 Führungskräften samt ihren 500 Ehepartnern gefahndet. Selbst Minderjährige seien für die Ermittler dabei von Interesse gewesen. Bei groß angelegten Datenabgleichen seien in den Jahren 1998, 2002/3 und 2005/6 fast alle Bahnmitarbeiter gerastert worden, schreibt der "Focus". Sogar Schaffner hätten unter Korruptionsverdacht gestanden.

Bahn spricht von Unterstellung

Die Bahn wies die Vorwürfe zurück und teilte mit, "die Unterstellung, der Vorstand habe Firmen beauftragt, gezielt mit rechtlich zweifelhaften Methoden Beweismaterial zu sammeln, ist falsch und an sich absurd, denn es ging der Bahn um Korruptionsbekämpfung." Ziel sei es gewesen, Beweismaterial zu erhalten, das einem Staatsanwalt zur Anzeige vorgelegt werden sollte. Und das müsse über alle rechtlichen Zweifel erhaben sein.

Weiter hieß es in der Pressemitteilung des Konzerns, "weder Frau Suckale noch andere Vorstandsmitglieder haben eine der in der Öffentlichkeit genannten Firmen beauftragt. Und zu keinem Zeitpunkt wurden durch den Vorstand Firmen beauftragt, mit illegalen Mitteln Daten zu erheben. Frau Suckale war weder als Leiterin der Rechtsabteilung noch später als Personalvorstand über die Vorgehensweise bei den durchgeführten Ermittlungen der Firma Argen informiert."

Detailliert wollte der Konzern erst Stellung nehmen, wenn der Bericht, der vom Aufsichtsrat beauftragten Ex-Bundesminister Herta Däubler-Gmelin sowie Gerhart Baum im Mai vorliegt.

Infobox: Was wird der Bahn vorgeworfen?: Die Bahn hat eingeräumt, von 1998 bis 2006 fünf Mal im großen Stil Daten von Mitarbeitern mit denen von Lieferanten abgeglichen zu haben - mithilfe externer Dienstleister wie Detekteien. Erfasst wurden Name, Adresse und Bankverbindung. In Einzelfällen wurden offenbar aber auch Daten über Kontobewegungen oder Verwandtschaftsverhältnisse beschafft.

Ziel war, mögliche Fälle von Korruption aufzudecken. Für ihre Korruptionsbekämpfung war die Bahn in der Vergangenheit mehrfach gelobt worden. Bei den Datenabgleichen wurden allerdings auch Mitarbeiter erfasst, die keinerlei Aufträge vergeben und daher in diesem Zusammenhang nicht relevant sind. Zudem wurden Arbeitnehmervertreter und Datenschutzbeauftragte nicht einbezogen, die betroffenen Mitarbeiter nicht informiert. Die Bahn hat dies inzwischen als "Fehler" bezeichnet.

Strittig ist noch, ob bei den Aktionen auch gegen Gesetze verstoßen wurde. Die Bahn schließt das inzwischen nicht mehr aus, mehrere Vertreter des Bundestags-Verkehrsausschusses sehen es als erwiesen an. Unstrittig ist, dass die Bahn aber zumindest in einer rechtlichen Grauzone gearbeitet hat. Ein Gesetz, das den Umgang mit Arbeitnehmer-Daten klar regelt, ist in Vorbereitung, soll aber erst in der nächsten Legislaturperiode beschlossen werden.

Der "Spiegel" berichtet zudem, dass während des Lokführer-Streiks 2007 zwei Informationsschriften der Gewerkschaft GdL auf Anweisung des sogenannten Initiativkreises Arbeitskampf gelöscht worden sein sollen. Übereinstimmend mit anderen Medien heißt es außerdem, dass die Sonderermittler, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und die ehemaligen Bundesminister Herta Däubler-Gmelin und Gerhard Baum, berichten, die Bahn habe bis zu 150.000 E-Mails täglich überwacht, um möglichen Informationsabflüssen zu Presse, Politik und Wissenschaft nachgehen zu können.

Quelle: Stand dieser Infobox: 28.03.09,
Stand: 09.04.2009 22:18 Uhr

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