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30.05.2012

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Wirtschaft
EuGH: Deutsches Arbeitsrecht verstößt gegen EU-Recht
EuGH kippt Regelung zu Kündigungsfristen

Deutsches Arbeitsrecht verstößt gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof hat Regelungen über Kündigungsfristen in Deutschland als unzulässige Altersdiskriminierung verworfen. Eine Vorschrift, wonach nur die Betriebszugehörigkeit nach dem 25. Geburtstag die Kündigungsfrist verlängert, dürfe ab sofort nicht mehr angewendet werden, so die Richter.

Von Martin Bohne, MDR-Hörfunkstudio Brüssel

Es geht um einen ganz alten Zopf im deutschen Arbeitsrecht: Seit 1926 steht im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass jüngeren Arbeitnehmern schneller gekündigt werden kann. Weil nämlich die Zeiten, die man vor der Vollendung des 25. Lebensjahres im Betrieb gearbeitet hat, nicht angerechnet werden müssen.

Klage gegen kürzere Kündigungsfrist

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Foto: picture-alliance / dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Sieht diskriminierende Regelungen im deutschen Arbeitsrecht: Der EuGH in Luxemburg ]
So erging es auch einer 28-jährigen Düsseldorferin. Sie hatte seit ihrem 18. Lebensjahr in einer Essener Firma gearbeitet und war nach zehn Jahren entlassen worden - mit einer Kündigungsfrist von lediglich einem Monat. Denn der Arbeitgeber berücksichtigte nur die drei Jahre der Betriebszugehörigkeit, die nach ihrem 25. Lebensjahr lagen. Hätte er die gesamte Betriebszugehörigkeit berücksichtigt, hätte ihr eine Kündigungsfrist von vier Monaten zugestanden.

Die ehemalige Mitarbeiterin wollte das nicht einsehen und zog vor Gericht. Das deutsche Gericht leitete den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiter, um die Vereinbarkeit der deutschen Kündigungsregeln mit dem europäischen Recht prüfen zu lassen.

Audio: EuGH zu deutschem Kündigungsschutz

AudioMartin Bohne, MDR-Hörfunkstudio Brüssel 19.01.2010 12:11 | 2'14
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Richter verweisen auf hohe Jugendarbeitslosigkeit

Und das Urteil der Luxemburger Richter ist eindeutig: Das deutsche Arbeitsrecht widerspricht in diesem Punkt dem EU-Recht. Denn das verbietet eine Diskriminierung wegen des Alters. Eine solche Ungleichbehandlung sei aber gegeben, wenn Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Festlegung der Kündigungsfristen nicht berücksichtigt werden.

Arbeitsgericht (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Deutsche Arbeitsgerichte sollen laut EuGH die Kündigungsfrist-Klausel künftig nicht mehr anwenden. ]
In Deutschland wird diese Schlechterstellung jüngerer Arbeitnehmer damit begründet, dass diesen eine größere berufliche und persönliche Mobilität zugemutet werden könne. Diese Begründung wurde vom EuGH verworfen. In den heutigen Zeiten hoher Jugendarbeitslosigkeit erschwerten die kürzeren Kündigungsfristen die Suche nach einer neuen Beschäftigung.

Die Luxemburger Richter wiesen die deutschen Gerichte an, die für unrechtmäßig befundene Klausel nicht mehr anzuwenden. Das heißt: Unabhängig davon, ob und wann die Bundesregegierung das Arbeitsrecht ändert, kann sich jeder nun in einem Rechtsstreit auf das EuGH-Urteil berufen. Im Prinzip müssen damit auch viele Tarifverträge, die sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch beziehen, geändert werden.

Streit um EuGH-Kompetenzen

Das Urteil dürfte die deutsche Kontroverse um den Europäsichen Gerichtshof weiter anheizen. Schon bei einem ähnlich gelagerten Urteil von 2005 war dem EuGH vorgeworfen worden, seine Kompetenzen zu überschreiten. Dessen Kritiker sind der Meinung, dass allein das Bundesverfassungsgericht deutsche Gesetzesnormen verwerfen dürfe.

Aktenzeichen: C-555/07

Stand: 19.01.2011 12:11 Uhr
 

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