Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts Blick nach Osten weckt Sorge und Hoffnung

Stand: 23.04.2011 13:26 Uhr

Bereits vor der vollständigen Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für Osteuropäer ist eine Debatte über die Folgen entbrannt. Vor allem Gewerkschaften fürchten eine Abwärtsspirale bei den Löhnen. Arbeitsministerin von der Leyen und die Arbeitgeber betonen dagegen die Chancen der Neuregelung.

Eine Woche vor der vollständigen Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für Osteuropäer ist eine Debatte über die Folgen entbrannt. "Ich befürchte, dass viele Zuwanderer bereit sein werden, zu niedrigeren Löhnen zu arbeiten, als sie in Deutschland üblich sind", sagt Frank Bsirske, Chef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Nachrichtenagentur dapd. Dadurch drohe "ein neuer Wettbewerb, eine Abwärtsspirale, in der Unternehmen, die billigere Arbeitskräfte aus Ost- und Mitteleuropa einsetzen, diejenigen Firmen verdrängen, die bessere Löhne zahlen und sozialere Arbeitsbedingungen gewähren".

Ähnlich äußerte sich der Fraktionschef der Linkspartei im Bundestag, Gregor Gysi. "Ich befürchte als Folge, dass hier wieder Polen und andere Osteuropäer zu Billigstlöhnen arbeiten", sagte Gysi. Er habe nichts dagegen, dass polnische Arbeitnehmer hier beschäftigt würden. Dies müsse aber wenigstens zu einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn passieren. Der Vorsitzende der IG Bau, Klaus Wiesehügel, hatte zuvor bereits im Bayerischen Rundfunk die Befürchtung geäußert, dass der Druck auf deutsche Beschäftigte durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit steigen werde. Denn dann könnten Firmen aus osteuropäischen Ländern ihre Mitarbeiter zu den in ihrer Heimat üblichen Niedriglöhnen in Deutschland einsetzen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach wies Befürchtungen einer "Invasion" ausländischer Arbeitskräfte zwar zurück, gab allerdings zu bedenken, dass die Bundesregierung bislang nicht genug zum Schutz vor Lohndumping getan habe.

Von der Leyen sieht mehr Chancen als Risiken

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sieht in der Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für EU-Bürger aus Polen, Tschechien und sechs weiteren osteuropäischen Staaten keinen Anlass zur Sorge. "Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass die häufig beschworenen Negativ-Szenarien eintreten, im Gegenteil", sagte sie der Nachrichtenagentur dpa. Der große Ansturm werde ausbleiben. "Ich sehe mehr Chancen als Risiken." Risiken bestehen aus ihrer Sicht "am unteren Rande des Arbeitsmarktes. Da müssen wir aufpassen, dass Flexibilität nicht in Ausnützen umschlägt". Von der Leyen verwies in diesem Zusammenhang auf die Mindestlöhne für Millionen Beschäftigte in verschiedenen Branchen. Diese seien eine "wichtige soziale Leitplanke im gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt".

Auch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt rückte die möglichen Vorteile der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit in den Vordergrund, die ab dem 1. Mai zum Tragen kommt. "Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit wird sich gesamtwirtschaftlich positiv auswirken und dazu beitragen, unseren Fachkräftebedarf zu sichern", sagte er. "Qualifizierte Zuwanderer nehmen Einheimischen keine Arbeitsplätze weg, ganz im Gegenteil, sie sichern und schaffen neue Beschäftigung." Die dringend benötigten Fachkräfte müssten das Signal bekommen, dass sie in Deutschland tatsächlich erwünscht seien.

Hoffen auf Fachkräfte

Ähnlich argumentierte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes biete Unternehmen "gerade vor dem Hintergrund zunehmender Fachkräfteengpässe" die Gelegenheit, gut qualifiziertes Personal zu finden, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. "Etwaige Befürchtungen, dass deutsche Arbeitnehmer um ihre Jobs bangen müssen, teilen wir nicht", fügte er hinzu.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fand bislang keine Hinweise darauf, dass sich die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger aus Osteuropa negativ auf Deutschland auswirken wird. "Unsere Modellrechnungen zeigen, dass auf längere Sicht nicht mit negativen Effekten zu rechnen ist. Weder in Form erhöhter Arbeitslosigkeit noch in Form geringerer Löhne", sagte Joachim Möller, der Direktor des Instituts.

Hunderttausende Zuwanderer erwartet

Bislang ist völlig offen, wie viele Arbeitnehmer aus osteuropäischen Staaten sich in der Bundesrepublik auf die Suche nach einem Job machen werden. Polens Arbeitsministerin Jolanta Fedak schätzt, dass sich etwa 100.000 bis 400.000 ihrer Landsleute innerhalb der nächsten drei Jahren aufmachen könnten, um in Deutschland zu arbeiten. Der tschechische Ministerpräsident Petr Necas sagte: "Die Deutschen müssen keinen Zufluss billiger tschechischer Arbeitskräfte befürchten." Das IAB geht davon aus, dass durch die neue Regelung pro Jahr etwa 100.000 Menschen zusätzlich in die Bundesrepublik kommen könnten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) rechnet mit bis 140.000 Zuwanderern aus Osteuropa pro Jahr. BA-Chef Frank-Jürgen Weise geht aber davon aus, dass weniger Zuwanderer kommen, als Deutschland angesichts des Fachkräftemangels benötige. "Deutschland ist weniger attraktiv, als viele glauben", sagte er der "Rheinischen Post".

Keine Arbeitsgenehmigung für Deutschland erforderlich

Die volle Freizügigkeit gibt nun jedem EU-Bürger aus den damaligen Beitrittsländern das Recht, auch in Deutschland eine Beschäftigung aufzunehmen. Interessenten aus diesen Staaten benötigen in Deutschland keine Arbeitsgenehmigung mehr. Auch Bewerber für Ausbildungsplätze können sich nun uneingeschränkt hier umsehen. Das Recht, sich in Deutschland zur Arbeitsuche aufzuhalten, besteht zwar für mindestens drei Monate. Für die Einreise genügt dabei ein Personalausweis. Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Hartz IV haben die Arbeitsuchenden aus Osteuropa in der Regel aber nicht. Für das Arbeitslosengeld I müssen sie mindestens zwölf Monate in Deutschland sozialabgabenpflichtig beschäftigt gewesen sein.

Vom Auslaufen der Übergangsfrist profitieren Bürger aus Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei. Für die Beitrittsländer Zypern und Malta, die ebenfalls 2004 beitragen, gilt bereits die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Für die erst am 1. Januar 2007 beigetretenen Rumänen und Bulgaren bleibt die Freizügigkeit eingeschränkt. Dies gilt vorerst noch bis Ende 2011. Voraussichtlich wird die Bundesregierung aber auch in diesem Fall die maximale Übergangsfrist ausschöpfen, sodass sie voraussichtlich bis Ende 2013 gelten wird