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Die Samsung Tablet-PC Galaxy Tab 10.1 dürfen laut einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf in Deutschland nicht von Samsung vertrieben werden. Das Gericht gab damit einer Klage des Apple-Konzerns statt, der Samsung Designverletzung vorwirft: Das Samsung Tablet sei vom Apple iPad abgekupfert. Doch vielmehr als ein juristischer Sieg für Apple ist das Urteil nicht, denn in deutschen Elektronikmärkten darf das Galaxy Tab 10.1 weiterhin verkauft werden. Die iPad-Konkurrenz muss also nicht vom deutschen Markt verschwinden.
Der Gerichtsentscheidung zufolge gilt für Samsung Deutschland das Vertriebsverbot europaweit, für den Mutterkonzern in Südkorea dagegen nur in Deutschland - in andere EU-Länder darf der Mutterkonzern den Galaxy Tab 10.1 weiterhin liefern. Damit könnten nach Gerichtsangaben auch deutsche Handelsunternehmen den Tablet-Computer im EU-Ausland erwerben und hierzulande verkaufen. "Man kann nicht sagen, dass das Urteil uneingeschränkt für Apple ausgefallen ist", sagte Gerichtssprecher Peter Schütz.
Die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann begründete das Vetriebsverbot damit, dass Samsung bei der Gestaltung des iPad-Konkurrenten Geschmacksmuster-Rechte von Apple verletzt habe. Zwar gebe es in der Gestaltung der flachen Tablet-Computer Unterschiede im Detail, aber der Gesamteindruck stimme aber überein. Als Beispiel nannte die Richterin eine "minimalistisch moderne Gestaltung" mit glatten Flächen, abgerundeten Ecken und schmalem Gehäuserand.
Samsung bedauerte die Gerichtsentscheidung und kündigte Berufung an. Das Urteil beeinträchtige die Wahlfreiheit der Verbraucher in Deutschland, schrieb das Unternehmen in einer Stellungnahme. "Um die Rechte auf unser geistiges Eigentum und unsere Innovationsfreiheit zu wahren, wird Samsung alle verfügbaren juristischen Schritte unternehmen." Eine aktuelle Stellungnahme von Apple liegt nicht vor.
[Bildunterschrift: Ähnlichkeit durch Film-Klassiker vorgegeben? Tablet-Computer von Samsung (li.) und Apple ]
In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht. (Aktenzeichen: 14c O 194/11) Zudem musste Samsung nach einer weiteren Verfügung aus Düsseldorf auch sein kleineres Tablet "Galaxy Tab 7.7" am Wochenende vom Stand auf der Berliner Elektronik-Messe IFA entfernen.
Das Gericht hatte bereits auf Antrag von Apple eine Einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb des Samsung-Tablets Galaxy Tab 10.1 erlassen. Allerdings wurde das ursprünglich europaweit bis auf die Niederlande geltende Verbot kurz darauf nur auf Deutschland beschränkt. Gegen das Verbot hatte Samsung Widerspruch eingelegt. Laut Gerichtssprecher Schütz erhielt das Landgericht mit dem heutigen Urteil die Verfügung vom 9. August nur teilweise aufrecht.
Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts von Apple und Samsung, bei dem der deutsche Patentexperte Florian Müller aktuell 19 Klagen in verschiedenen Ländern zählt. Im Visier steht dabei auch das Google-Betriebssystem Android, mit dem die Galaxy-Geräte laufen. Auf der anderen Seite wirft Samsung Apple vor, Patente bei der drahtlosen Datenübertragung verletzt zu haben.
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