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Das Düsseldorfer Landgericht hat seine Einstweilige Verfügung gegen den Tablet-Computer Galaxy Tab von Samsung eingeschränkt (Aktenzeichen: 14c O 194/11). Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte nicht mehr europaweit mit Ausnahme der Niederlande, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden, erklärte das Gericht. Für die deutsche Samsung-Tochter gelte das Vertriebsverbot aber nach wie vor europaweit.
[Bildunterschrift: Die Hersteller streiten schon länger vor verschiedenen Gerichten: Rechts der Galaxy von Samsung, links das iPad von Apple. ]
Ein Sprecher begründete den Schritt damit, dass Zweifel bestünden, ob das Düsseldorfer Gericht im Einstweiligen Verfügungsverfahren ein europaweites Verkaufsverbot aussprechen dürfe.
Im Ideenklau-Streit zwischen Apple und Samsung um ihre Tablet-Computer iPad und Galaxy Tab setzte das Gericht für den 25. August eine mündliche Verhandlung an. Es hatte Samsung auf Antrag von Apple den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 vorläufig untersagt.
Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung, nicht um Apple-Patente. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich "um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus" handele, erklärte Apple in der Klageschrift.
Die Auseinandersetzung ist Teil eines großen Patentkriegs in der Mobilfunk-Branche, bei dem vor allem das Google-Betriebssystem Android im Visier von Konkurrenten wie Apple oder Microsoft steht. Mit Android läuft auch Samsungs Galaxy Tab. Der Android-Partner HTC verklagte Apple in den USA mit dem Vorwurf, drei Patente zu verletzen. Dabei geht es um Kommunikationstechnologien.
Google wiederum hatte gestern überraschend den Kauf des Handy-Herstellers Motorola angekündigt, um Android mit einem umfangreichen Patent-Arsenal zu schützen.
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