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Steuernachzahlung Apple und die unbeugsame EU

Stand: 19.12.2016 15:31 Uhr

13 Milliarden Euro soll Apple an Irland zahlen, doch das Land will das Geld gar nicht haben. Gemeinsam mit dem Unternehmen zieht Irland gegen die Steuernachforderung vor Gericht. Brüssel beharrt aber weiter auf seiner Position.

Die EU-Kommission steht zu ihrem Beschluss: Man werde die Entscheidung gegen Apple vor Gericht verteidigen, so eine Sprecherin der Behörde. Nach Einschätzung der obersten Wettbewerbshüter ist der Fall eindeutig: Dem US-Konzern seien von den irischen Steuerbehörden besonders günstige Konditionen eingeräumt worden, weil das Land ihn als Arbeitgeber gewinnen wollte.

Für die Handelsfirma "Apple Sales International", den offiziellen Verkäufer von iPhones und MacBooks in Europa, habe Irland die Körperschaftssteuer auf bis zu 0,005 Prozent geschrumpft. Deutlich niedriger als jene 12,5 Prozent, die die Konkurrenz üblicherweise berappen muss. Gemäß EU-Recht sei dies als verbotene Staatsbeihilfe zu bewerten. Apple soll also 13 Milliarden Euro zurückzahlen.

"Politischer Mist"?

Der Konzern erklärt, die Zahl sei aus der Luft gegriffen. Gemeinsam mit der irischen Regierung will man sich gegen die von Brüssel im Sommer verfügte Steuernachzahlung wehren. Nach Auskunft des Europäischen Gerichtshofs ist die Klageschrift aus Dublin bereits am 9. November eingegangen. Eine entsprechende Beschwerde der Apple-Anwälte konnte man auf Anfrage des ARD-Studios Brüssel noch nicht bestätigen.

Der Finanzchef des Konzerns, Luca Maestri, äußerte sich per Zeitungsinterview zu der Affäre und warf EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager vor, eine "politische Agenda" zu verfolgen. "Was die Kommission hier macht, ist eine Schande für europäische Bürger", sagte Maestri. Schon unmittelbar nach der Entscheidung Ende August hatte Apple-Chef Tim Cook die Nachforderung von 13 Milliarden Euro wörtlich als "politischen Mist" bezeichnet.

Die Mühlen des Rechts

Von Seiten der irischen Regierung heißt es, die Kommission habe die relevanten Fakten des nationalen Steuerrechts missverstanden und mische sich in die Souveränität eines Mitgliedslandes ein. Man habe Apple keinerlei Vorzugsbehandlung gewährt. Vestager weist die Vorwürfe zurück und gibt sich zuversichtlich. Bis das Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union entschieden ist, dürften allerdings mindestens anderthalb Jahre vergehen.

Holger Romann, H. Romann, ARD Brüssel, 19.12.2016 14:57 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 19. Dezember 2016 um 08:35 Uhr