Kabinett billigt Novelle des Investmentgesetzes Regierung will Anlegerschutz verbessern

Stand: 22.09.2010 12:22 Uhr

Das Bundeskabinett will Lehren aus der Finanzkrise ziehen und Gelder von Kleinanlegern besser schützen. Das Kabinett billigte eine Gesetzesnovelle, die unter anderem Banken zur umfangreicheren Beratung verpflichtet. Eine Sprecherin des Verbraucherschutzes bemängelte die Pläne als "zu lasch".

Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, sollen private Anleger besser geschützt werden. Das Kabinett stimmte einem Gesetzesentwurf zu, wonach Banken unter anderem zu einer umfangreicheren Beratung verpflichtet und das Herausziehen großer Geldmengen aus sogenannten offenen Immobilienfonds verhindert werden sollen.

Laut Kabinettsvorlage sollen bei Beratungsgesprächen über Finanzanlagen Banken künftig Produktinformations-Blätter zur Verfügung stellen. Die wesentlichen Informationen über das Finanzprodukt wie Risiken, Erträge und Kosten sollen auf dem sogenannten Beipackzettel verständlich formuliert sein. Bankkunden sollen anhand dieser Beipackzettel verschiedene Angebote vergleichen können. Die Finanzaufsicht soll über die Handhabung der Informationsblätter wachen.

Zudem soll bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Datenbank eröffnet werden. In ihr müssen die Geldinstitute ihre Anlageberater und Vertriebsverantwortlichen registrieren und deren angemessene Qualifikation bestätigen.

Sanktionen bei Verstößen gegen neue Vorschriften

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen anlegerschützende Vorschriften sollen Institute die betroffenen Mitarbeiter bis zu zwei Jahre nicht mehr in ihren Positionen einsetzen dürfen. Vorgesehen sind darüber hinaus Bußgelder.

Die zuständige Referentin Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte die neuen Bestimmungen als "zu lasch". Viele schärfere Regeln, die in einem ursprünglichen Entwurf des Bundesfinanzministeriums enthalten gewesen seien, seien wieder herausgenommen worden. Zwar seien die Produktinformations-Blätter zu begrüßen, aber für sie gebe es zu wenige Vorgaben, bemängelte Mohn.

Kleinanlagen bei offenen Immobilienfonds im Fokus

Die Bundesregierung will mit ihrer Gesetzesnovelle auch kleinere Einlagen in sogenannten offenen Immobilienfonds besser schützen. Demnach wird eine zweijährige Haltefrist für Fonds-Anteile vorgeschrieben. Das soll plötzliche Geldabflüsse verhindern, mit denen Profianleger mehrere Fonds 2008 in eine Liquiditätskrise gebracht hatten. Um Kleinanleger zu schonen, sind Beträge von bis zu 5000 Euro pro Monat und Anleger davon ausgenommen. Bisher gilt die Regel, dass die Investoren ihre Anteile jederzeit zurückgeben und so ihr Geld wiederbekommen können. Neben der Haltefrist werden laut Kabinettsvorlage künftig für zwei weitere Jahre gestaffelte Abschläge bei der Rückgabe von Anteilen fällig. Ab dem fünften Jahr soll die Rückgabe den Investor dann nichts mehr kosten.

Stichwort

Offene Immobilienfonds waren in Deutschland lange Zeit eine beliebte Anlageklasse. Sie bieten auch Privatanlegern die Chance, in Immobilien zu investieren, ohne selbst Bauherren zu sein. Mehrere Fonds waren 2008 wegen plötzlicher Geldabflüsse in eine Liquiditätskrise geraten. Einige Fonds sind deshalb seit fast zwei Jahren eingefroren - müssen demnächst wegen gesetzlicher Vorschriften wieder öffnen, um nicht abgewickelt zu werden.

Mit der Novelle des Investmentgesetzes wird außerdem die Frequenz zur Bewertung der Immobilien erhöht. Für Fonds, deren Anteilrücknahme ausgesetzt wird und bei denen keine Aussicht auf eine nachhaltige Wiedereröffnung besteht, wird ein verbessertes Verfahren zu ihrer geordneten Abwicklung eingeführt.