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21.03.2010

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Wirtschaft
Kunden besser vor falscher Bankberatung geschützt
Bundestag stärkt Kundenrechte

Banken müssen richtige Beratung belegen

Schriftzug der US-Investmentbank Lehman Brothers (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Als Konsequenz aus der Lehman-Pleite verbessert der Bundestag den Anlegerschutz vor falscher Beratung. ]
Bankkunden können sich künftig leichter gegen die Folgen einer falschen Finanzberatung wehren. Der Bundestag beschloss als Konsequenz aus der Finanzkrise neue Regeln zum Schutz der Anleger. Danach müssen Banken und Vermittler von Finanzprodukten ab 2010 ein detailliertes Protokoll des Beratungsgesprächs verfassen und dem Kunden vor Vertragsabschluss vorlegen. Dieses Dokument gilt als Beweismittel, wenn Verbraucher ihre Ansprüche wegen Falschberatung später vor Gericht durchsetzen wollen. Die Verjährungsfrist für mögliche Klagen wird zugleich von drei auf zehn Jahre verlängert.

Das Protokoll hält die persönliche Situation des Kunden und seine Anlagewünsche fest. Auch Anlass und Dauer der Beratung sind zu dokumentieren. Der Finanzberater muss seine Empfehlung in dem Papier darlegen und begründen. Gibt das Protokoll aus Sicht des Kunden die Beratung nicht richtig wieder, kann er von dem Geschäft Abstand nehmen.

Rücktrittsrecht bei Telefonberatung

Umstritten waren besonders die neuen Regeln zur telefonischen Beratung. Sie schreiben ebenfalls ein detailliertes Protokoll des Gesprächs vor. Der Kunde kann es eine Woche lang prüfen und hat in dieser Zeit ein Widerrufsrecht, wenn er an der korrekten Beratung zweifelt. Die Bank ist dann selbst dafür verantwortlich, ihr fehlerfreies Vorgehen nachzuweisen.

An mehreren deutschen Gerichten laufen derzeit Klagen von Anlegern gegen Banken und Sparkassen, weil diese sich nicht ausreichend über die Risiken von Geldanlagen informiert fühlten. Dabei geht es um Zertifikate der US-Pleitebank Lehman Brothers. Diese Papiere sind in Folge des Zusammenbruchs der Bank wertlos geworden. In der Vergangenheit wurden sie jedoch häufig als sichere Anlage dargestellt. Betroffen sind 40.000 deutsche Anleger.

Bayern droht im Bundesrat mit Blockade

Der geplanten Neuregelung des Anlegerschutzes droht im Bundesrat allerdings eine Blockade. Weder die Banken noch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hätten die notwendigen Lehren aus der Finanzkrise gezogen, erklärte Bayerns Justizministerin Beate Merk. Deshalb müsse der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingeschaltet werden. Merk kritisierte, dass die neuen Regeln die Kosten einer Finanzanlage nicht transparent machten. Das vorgesehene Beratungsprotokoll verliere jeglichen Wert, weil nur der Berater unterschreiben müsse.

Bundesjustizministerin Zypries warnte Bayern vor einer Blockade des Gesetzes im Bundestag. "Mit seinem widersprüchlichen Verhalten gefährdet das Unionslager deutliche Verbesserungen im Anlegerschutz", sagte sie. Nach der Bundestagswahl müsse es zu weiteren Verbesserungen des Anlegerschutzes kommen. Jetzt sei aber wichtig, die geplanten Regeln umzusetzen.

Stand: 03.07.2009 18:18 Uhr
 

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