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Inland
Mitarbeiter des Airbus-Werks Laupheim (Foto: AP)

Airbus räumt Datenabgleich aller Mitarbeiter ein (1.04.09)

Neue Datenaffäre aufgedeckt

Airbus glich Kontonummern aller Mitarbeiter ab

Auch Airbus Deutschland hat heimlich Daten aller Mitarbeiter überprüft. Ein Konzernsprecher bestätigte entsprechende Informationen des "Hamburger Abendblatts". Das Unternehmen habe 2007 die Kontonummern aller seiner 22.000 Beschäftigten mit den Kontonummern von Zulieferern abgeglichen, erklärte der Airbus-Sprecher. Ziel der Aktion sei die Korruptionsbekämpfung gewesen. Der Betriebsrat war nach eigenen Angaben zuvor nicht darüber informiert worden.

Airbus-Mitarbeiter (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Die Kontodaten von Airbus-Mitarbeitern in Deutschland wurden überprüft. ]
Nach Bekanntwerden der Datenaffären bei der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom habe das neue Airbus-Management eine Untersuchung gestartet, um herauszufinden, ob es in der Vergangenheit ähnliche Datenabgleiche gegeben habe. Dabei habe sich die Überprüfung der Kontonummern herausgestellt. Nach eigenen Angaben informierte der Konzern daraufhin den Betriebsrat. Am 23. März sei die Belegschaft auf einer Betriebsversammlung in Kenntnis gesetzt worden.

Kein Nachweis für konkrete Korruptionsfälle

Nach Informationen der Zeitung soll es in einigen Fällen Verdachtsmomente gegeben haben, dass die Kontonummern von Beschäftigten und Zulieferern übereinstimmten. Nachdem die Überprüfungen aber keine konkreten Korruptionsfälle ergeben hätten, seien sie 2007 wieder eingestellt worden, hieß es.

Juristische Prüfung angekündigt

Der Airbus-Konzernbetriebsratsvorsitzende, Rüdiger Lütjen, wies in der Zeitung darauf hin, dass die Arbeitnehmer laut einer 1997 geschlossenen Betriebsvereinbarung "vor einem Datenabgleich" nicht nur hätten informiert werden, sondern auch ihre Zustimmung hätten geben müssen. "Wir haben jetzt einen Sachverständigen eingeschaltet, der das Vorgehen des Unternehmens juristisch prüfen soll", sagte Lütjen.

Auch für den stellvertretenden Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Hans-Joachim Menzel ist eine nachträgliche Information nicht korrekt. Der Abgleich von Kontodaten sei zwar vor dem Hintergrund der Korruptionsbekämpfung "nachvollziehbar", sagte Menzel dem "Hamburger Abendblatt". Es könne aber nicht sein, "dass flächendeckend ohne Abstimmung mit dem Betriebsrat und dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens vorgegangen wird", sagte Menzel. Er forderte erneut ein Datenschutzgesetz für Beschäftigte, in dem juristische Kriterien für Überprüfungen festgelegt werden sollten.

Stand: 02.04.2009 14:13 Uhr
 

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