Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.

30.05.2012

ARD-Logo

Suche in tagesschau.de

Hauptnavigation
Multimedia
Inhalt
Bundestagswahl
Wahl 09: Hintergründe
Überhangmandate: Echte oder geklaute Mehrheit?
Echte oder geklaute Mehrheit?

Das Kreuz mit den Überhangmandaten

Es könnte für Schwarz-Gelb auch ohne Zweitstimmen-Mehrheit reichen - dank der umstrittenen Überhangmandate: Für Kanzlerin Angela Merkel sind es "keine Mandate zweiter Klasse", der politische Gegner jedoch spricht schon jetzt von "geklauter Mehrheit". Auch Verfassungsrechtler sind uneins in dieser Frage.

Von Ulrike Herm, BR-online, für tagesschau.de

Das Thema ist wahrlich nicht neu, schon Kohl und Schröder hatten mit Überhangmandaten Regierungsmehrheiten gesichert, das Bundesverfassungsgericht hat für 2011 Änderungen angemahnt - und doch bekommt die umstrittene Wahlrechtsregelung kurz vor dem entscheidenden Wahltag wieder Brisanz. Ein Beweis dafür, dass die Nervosität steigt.

Zweitstimmenanteil von 46 Prozent könnten ausreichen

Hans Herbert von Arnim [Bildunterschrift: Hält eine Regierungsmehrheit auf der Basis von Überhangmandaten für einen "demokratischen Super-GAU": Verfassungsrechtler von Arnim. ]
Denn dieser Wahlsonntag könnte einer schwarz-gelben Regierungskoalition zu einer verfassungsrechtlich heiklen Legitimation verhelfen - eine Mehrheit allein durch Überhangmandate. Wahlforschern zufolge könnten CDU/CSU und FDP bereits mit einem Zweitstimmenanteil von 46 Prozent regieren - wenn die Union etwa 20 Überhangmandate einfährt, was nicht unwahrscheinlich ist. Das würde Schwarz-Gelb eine absolute Mehrheit im Bundestag bescheren - und die Wiederwahl Merkels sichern.

Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler und Parteieinkritiker, sieht in diesem Szenario den "demokratischen Super-GAU" und einen besonderen Makel: "Wenn tatsächlich dieser krasse Systemfehler des deutschen Wahlrechts entscheidend ist, halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht Neuwahlen erzwingt." Die Linkspartei hat bereits eine Klage in Karlsruhe angekündigt. Von Arnim bezeichnete eine Überhangmandats-Mehrheit ebenso wie der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, für "in hohem Maße illegitim", doch die Chancen eines Wahlüberprüfungsverfahrens seien wegen fehlender Fristen und aberwitziger Regelungen wenig realistisch. Doch die Parteien und auch das Bundesverfassungsgericht seien selbst schuld: "Zeit genug vor der Wahl war ja."

"Absurde Diskussion"

Ulrich Battis (Foto: dpa) (Foto: dpa) [Bildunterschrift: Staatsrechtler Battis findet die Diskussion um Überhangmandate "absurd und dämlich". ]
Für "absurd und dämlich" hält der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis von der Humboldt-Universität die ganze Aufregung rund um die Überhangmandate. Im Urteil vom Sommer 2008 habe das Verfassungsgericht einen "weiten Spielraum des Gesetzgebers" beim Wahlrecht festgelegt. Damit erledige sich jede Diskussion von selbst. Grundsätzlich sei jedes Wahlrecht ungerecht, das deutsche eben besonders kompliziert und damit auch besonders angreifbar. "Aber über Gerechtigkeit kann man freilich immer gut streiten." Die Überhangmandate seien ja nur deshalb entstanden, um mathematische Ungerechtigkeiten und hohe Streuverluste auszugleichen. Natürlich wäre der Gesetzgeber gut beraten gewesen, die umstrittene Regelung vor der Wahl zu ändern. Das sei nicht geschehen, weil eben derzeit die Regierungspartei CDU von der Regelung profitiere.

Infografik: Überhangmandate [Bildunterschrift: Infografik: Überhangmandate ]

Bis zu 20 Überhangmandate für CDU prognostiziert

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland per Erststimme mehr Mandate direkt erobert, als ihr nach Zweitstimmen zustehen. Durch solche Zusatzmandate erhöht sich dann die reguläre Zahl der Abgeordneten, die normalerweise im Verhältnis zu den Stimmenanteilen verteilt werden. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich bereits drei Mal mit dem Thema: 1988, 1994 und zuletzt im vergangenen Jahr. Denn auch die Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Überhangmandate ist nicht neu - bereits Helmut Kohl verdankte 1994 den Überhangmandaten die äußerst knappe Mehrheit. Damals klagte Gerhard Schröder als niedersächsischer Ministerpräsident in Karlsruhe, 2002 profitierte er selbst von der Regelung.

Für die anstehenden Wahlen prognostizieren Wahlforscher der Union bis zu 20 Überhangmandate. Dies jedoch voraussichtlich zum allerletzten Mal: Denn 2011 muss das Wahlrecht tatsächlich geändert werden - weil Überhangmandate immer zu dem so genannten "negativen Stimmgewicht" führen und damit zu Ungerechtigkeit. Dazu gehört, dass beispielsweise eine Partei einen Zuwachs an Stimmen hat, aber Parlamentssitze verliert. Die Materie hat eine "hohe Komplexität", wie auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2008 einräumte. Deswegen wurde eine Änderung noch vor dieser Bundestagswahl als unangemessen eingestuft.

Stand: 26.09.2009 10:50 Uhr

Weitere Inhalte

Nachrichten-Weltatlas

Weltatlas

WeltatlasDeutschland

Landkarte, weitere Nachrichten aus der Region und viele Hintergrundinformationen.
[Flash|HTML]

 

© tagesschau.de

tagesschau.de ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich.

Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW