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Justizministerin Brigitte Zypries galt in den vergangenen vier Jahren als die große Gegenspielerin von Innenminister Wolfgang Schäuble. Doch die SPD-Ministerin als bloßes Korrektiv zum Law-und-Order-Mann der CDU zu verstehen, hieße die Rechtspolitik, als zentrales Element des Regierungshandelns, zu verkennen.
Von Sebastian Eberle, NDR
[Bildunterschrift: Justizministerin Brigitte Zypries ]
Für die Rechtspolitiker der Großen Koalition kam es im Oktober 2006 zum Super-Gau. Nachdem der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen hatte, die deutsche Flugsicherung zu privatisieren, verweigerte Bundespräsident Horst Köhler dem Gesetz seine Unterschrift. Begründung des Staatsoberhauptes, ohne dessen Zustimmung kein Gesetz in Kraft treten kann: Das Gesetz verstoße gegen die Verfassung.
Zum gleichen Schluss kam Köhler nur zwei Monate später, als er das Verbraucherinformationsgesetz kassierte. Unabhängig davon, ob die verfassungsrechtlichen Bedenken aus dem Schloss Bellevue berechtigt waren oder nicht, die Bundesregierung hatte von nun an mit den zweifelhaften Ruf zu kämpfen, handwerklich mangelhafte Gesetze auf den Weg zu bringen. Im Fadenkreuz der Kritiker steht dabei vor allem Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Zwar waren für die von Köhler zurückgewiesenen Gesetze andere Ressorts zuständig. Doch als für die Wahrung des Rechts zuständige Ministerin war es Zypries, die sich vorwerfen lassen musste, die Regierung erlasse grundgesetzwidrige Gesetze.
Denn wenn etwas die Rechtspolitik in der vergangenen Legislaturperiode bestimmt hat, dann die in der Vielzahl der Fälle bislang einmalige Auseinandersetzung der Regierung mit dem Bundesverfassungsgericht. Egal ob Luftsicherheitsgesetz, Rasterfahndung oder Kennzeichenerfassung. Die obersten Richter mussten der Politik ein ums andere Mal die verfassungsmäßigen Grenzen aufzeigen.
Dabei stammten die meisten von Karlsruhe monierten Gesetze noch aus der Zeit der früheren rot-grünen Regierung unter Gerhard Schröder. Doch während der SPD-Mann im Kanzleramt von einer CDU-Frau abgelöst wurde, durfte Brigitte Zypries ihren Sessel im Justizministerium behalten. Zusammen mit dem damaligen Innenminister Otto Schily (SPD) und den, überwiegend der Union angehörenden, Innenministern der Länder, war sie für die meisten der später von Karlsruhe einkassierten Gesetze mitverantwortlich. Selbst Unionspolitiker lobten Zypries damals für ihre pragmatische Haltung.
[Bildunterschrift: Nicht immer einträchtig: Minister Zypries und Schäuble ]
Trotz ihres Pragmatismus bei der Verschärfung und Ausweitung der Sicherheitsgesetze nach den Anschlägen vom 11. September 2001, erfüllt Zypries mittlerweile die ihr im Koalitionsvertrag zugedachte Rolle nahezu perfekt. Denn dort ist das hehre Ziel formuliert, die Große Koalition wolle einen "Ausgleich" schaffen, ‚"zwischen dem Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit und ihrem grundgesetzlich garantierten Recht auf Freiheit".
Während Wolfgang Schäuble als Innenminister stets versuchte, das im Koalitionsvertrag propagierte "Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit" zu befriedigen, wo er nur konnte, hatte Zypries den anderen Part übernommen, als Wahrerin der Freiheitsrechte.
Besonders bei den von Schäuble forcierten Online-Durchsuchungen von Privatcomputern durch das Bundeskriminalamt zeigten sich Zypries und die SPD noch im Mai 2007 skeptisch, ob dieser Eingriff in die Privatsphäre überhaupt nötig sei. Im Juni musste sich sogar die Bundeskanzlerin schlichtend in den Streit zwischen den Koalitionsparteien einschalten.
Nach über einem Jahr teils heftiger Auseinandersetzungen zwischen den Koalitionspartnern folgte dann im Dezember 2008 der Durchbruch. In einem Kompromiss einigten sich Zypries und Schäuble darauf, dass Online-Durchsuchungen nur nach richterlicher Genehmigung durchgeführt werden dürfen. Das von Schäuble vehement geforderte BKA-Gesetz konnte so zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Die Rechtspolitik der Großen Koalition beschränkte sich in den vergangenen Jahren jedoch nicht nur auf das Ausbalancieren von Sicherheit und Freiheit und Nachbessern von verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzen. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auch auf mehrere Themen verständigt, die sie aktiv politisch voranbringen wollten.
Eine zentrales und viele Menschen betreffendes Vorhaben war die Reform des Unterhaltsrechts. Kinder sollten dabei, so der Koalitionsvertrag, "an erster Stelle stehen". Dieses selbst gesteckte Ziel erreichte die Große Koalition am 1. Januar 2008, als das entsprechende Gesetz in Kraft trat.
Kinder werden bei Unterhaltszahlungen künftig zuerst berücksichtigt, noch vor den Ansprüchen des ehemaligen Partners. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Unabhängig vom Trauschein gilt auch, das jedes Elternteil, das ein Kind betreut, bis zu drei Jahre nach der Geburt des Kindes einen Anspruch auf einen sogenannten Betreuungsunterhalt hat und deshalb nicht zu arbeiten braucht. Bislang galt für geschiedene Eltern jedoch ein Betreuungsunterhaltsanspruch von acht Jahren. Die Union hatte sich deshalb lange gegen das von Zypries eingebrachte Gesetz gesträubt, da sie um die Vorrangstellung der Ehe fürchtete.
[Bildunterschrift: Unerwünschte Anrufe oder direkte Nachstellungen - zwei Varianten des Stalking ]
Ganz oben auf der Agenda stand auch das Vorhaben, das so genannte "Stalking" unter Strafe zu stellen. Im Februar 2007 beschloss nach dem Bundestag auch der Bundesrat ein Gesetz, das Belästigungen durch Nachstellen, Telefonanrufe oder E-Mails künftig unter Strafe stellt. Stalkern drohen künftig Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren. Justizministerin Zypries stellte nach der Verabschiedung des Gesetzes klar, was Stalking eigentlich sei: "keine Privatsache, keine Sache von verschmähten Liebhabern, sondern strafbares Unrecht".
Was beim Stalking gelungen ist, davon ist die Koalition beim selbst gesteckten Ziel, Zwangsverheiratungen zu verhindern, noch weit entfernt. Bislang erlischt bei jungen Mädchen, die zu einer Zwangsverheiratung ins Ausland verschleppt werden, bereits nach einem halben Jahr das Aufenthaltsrecht in Deutschland. So haben sie kaum eine Chance, aus ihrer Zwangsehe heraus zu fliehen und sicher in Deutschland unterzukommen.
Die SPD möchte diese Halbjahresfrist verlängern, stößt damit jedoch auf den Widerstand der Union. CDU/CSU wollen stattdessen einen eigenen Straftatbestand "Zwangsheirat" einführen. Doch das lehnt jedoch wiederum die SPD ab. Bislang erfüllt eine unter Zwang herbeigeführte Hochzeit den Straftatbestand der Nötigung und kann bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Ebenfalls nicht erreicht wurde das Ziel, Freier, die Sex mit einer Zwangsprostituierten haben, zu bestrafen. Noch im September 2006 hatte sich Zypries eindeutig zu diesem Vorhaben bekannt. Doch geschehen ist bis heute nichts, und bis zur Wahl wird sich daran auch nichts mehr ändern.
Offenbar hat die SPD-Ministerin in dieser Frage mit ideologischem Gegenwind aus der eigenen Partei zu kämpfen. Denn 2002 hatten SPD und Grüne, während ihrer gemeinsamen Regierungszeit, Prostitution legalisiert. Nun fürchten einige SPD-Vertreter, eine Strafe für Freier von Zwangsprostituierten könnte der erster Schritt zurück zu einer Bestrafung aller Freier werden, was die Legalisierung der Prostitution wieder rückgängig machen würde.
[Bildunterschrift: Ein "Recht auf Privatkopie" gibt es nicht ]
Zumindest formal vorangekommen ist die Koalition mit einem selbst ernannten Schwerpunkt: der im Koalitionsvertrag angestrebten "Modernisierung des Urheberrechts" zum Schutz geistigen Eigentums. In einer im Juli 2007 verabschiedeten Novelle des Urheberrechtsgesetzes sollte unter anderem die Verbreitung von Kopien von Musik oder Filmen über Tauschbörsen unterbunden werden. Aber auch Bibliotheken, Archiven und Forschungseinrichtungen wurden Hürden auferlegt, die nach der Meinung von Kritikern jedoch zu weit gehen.
Nicht weit genug geht das Urheberrechtsgesetz jedoch für viele Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Sie beklagen "rechtsfreie Zonen" im Internet. Die fortlaufende Diskussion beeindruckte die Bundesjustizministerin offenbar derart, dass sie kürzlich die Frage aufwarf, ob die Anonymität im Internet eingeschränkt und das Netz reguliert werden solle, um Urheberrechtsverletzungen im Internet einzuschränken. Eine Forderung, die der Piratenpartei den ein oder anderen bisherigen SPD-Wähler bescheren könnte.
Auch im Strafrecht hat die Große Koalition in der vergangenen Legislaturperiode Akzente gesetzt. Im Mai beschlossen die Abgeordneten, einen Aufenthalt in einem sogenannten Terrorcamp im Ausland unter Strafe zu stellen. Auch die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung wurde wieder in Kraft gesetzt. Außerdem wurden gerichtliche Absprachen im Strafprozess, sogenannte Deals, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Damit trägt die Politik einer jahrzehntelangen Praxis in den Gerichtssälen Rechnung. Diese Absprachen sind von nun an aber nur in öffentlichen Hauptverhandlungen zulässig und müssen rechtlich überprüfbar sein.
Prominentes Beispiel für eine solche Absprache ist der Fall des ehemaligen VW-Arbeitsdirektors und Schröder-Beraters Peter Hartz. Dessen Verteidiger hatten sich mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft 2007 auf einen solchen Deal verständigt: Im Gegenzug für ein Geständnis verzichtete das Gericht auf eine Haftstrafe wegen Schmiergeldzahlungen von 2,6 Millionen Euro. Hartz kam mit Bewährung und einer Geldstrafe über 576.000 Euro davon.
Nicht im Koalitionsvertrag aufgeführt, aber dennoch in Angriff genommen wurde eine Verschärfung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.Ziel ist es, die Bürger besser vor unerwünschter Telefonwerbung zu schützen. So müssen Angerufene zuvor ausdrücklich eingewilligt haben, solche Werbeanrufe zu erhalten. Außerdem dürfen am Telefon abgeschlossene Verträge widerrufen werden. Bei Verstößen drohen den Telefonanbietern Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Während die Justizministerin zuversichtlich ist, dass dadurch die Zahl der unerwünschten Anrufe "ganz deutlich zurückgehen wird", geht das Gesetz der Opposition nicht weit genug. Statt des erweiterten Widerrufsrechts fordern sie, dass am Telefon abgeschlossene Verträge erst dann gültig werden, wenn sie vom Kunden noch einmal schriftlich bestätigt werden. Da die Regierung dieser Forderung aber nicht nachkam, lehnten die Grünen den Gesetzentwurf im März im Bundestag ab, die Linkspartei enthielt sich.
Während Unionspolitiker in der vergangenen Legislaturperiode immer schnell auf Gesetzesänderungen drängten, um die Handlungsfähigkeit des Staates im Kampf gegen Terroristen und Verbrecher zu erhöhen, scheint man im Justizministerium aus der Vergangenheit gelernt zu haben. Gerade neue Sicherheitsmaßnahmen werden dort inzwischen sehr genau auf ihre Verfassungs- und Verhältnismäßigkeit geprüft.
Auch bei den konkreten Hausaufgaben, die sich die Koalition in der Rechtspolitik zu Beginn der Regierung Merkel gestellt hatte, kann sich die Bilanz durchaus sehen lassen. Neben Erfolgen wie dem neuen Unterhaltsrecht, dem Anti-Stalking-Gesetz und den Reformen im Strafrecht gibt es jedoch noch zahlreiche Baustellen. Egal ob Zwangsehen, Zwangsprostitution oder auch das zwischenzeitlich novellierte Urheberrecht: viele Vorhaben werden auch noch die zukünftige Bundesregierung beschäftigen.
Gerade in der Rechtspolitik traten die ideologischen Unterschiede zwischen Union und SPD offen zu Tage. Dabei war es ein Verdienst von Zypries, die unterschiedlichen Interessen der Koalitionspartner zu bündeln und zu Kompromissen zu führen. Die pragmatische Ministerin, die immer wieder für ein Spitzenamt beim Bundesverfassungsgericht im Gespräch ist, wurde so zu einer der tragende Säulen in der Großen Koalition, die maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die Zweckehe der ungeliebten Partner bis zum regulären Wahltermin am 27. September gehalten hat.
| Stalking | ja |
| Zwangsehen | nein |
| Zwangsprostitution | nein | Kronzeugen | ja |
| Deals vor Gericht | ja |
| Urheberrecht | ja, aber mit Einschränkungen |
| Unterhaltsrecht | ja |
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