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Der Kampf gegen die terroristische Bedrohung hat die Innenpolitik der Großen Koalition geprägt. Oft genug ging schärferen Sicherheitsgesetzen ein zähes Ringen der Parteien voraus - und manche Reform wurde anschließend vom Verfassungsgericht verworfen. Ebenfalls im Fokus: Zuwanderung und Integration.
Von Eckart Aretz, tagesschau.de
[Bildunterschrift: Beharrliches Eintreten für strengere Gesetze: Wolfgang Schäuble ]
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble war gerade einige Wochen in Amt, da fühlte sich mancher Sozialdemokrat schon an Schäubles Vorgänger Otto Schily erinnert. Es war eine unselige Erinnerung. Denn wie vordem der strenge Sozialdemokrat Schily hatte Schäuble (CDU) umgehend laut über schärfere Sicherheitsgesetze nachgedacht - zum Unwillen der SPD-Fraktion, die schon an Schilys Politik mitunter schwer zu tragen gehabt hatte.
Damit war ein Muster für die Innenpolitik der Großen Koalition vorgegeben: Die Union fordert strengere Bestimmungen, die SPD hält dagegen, trägt zugleich aber etliche Verschärfungen mit.
Die neue Regierung hatte ihre innenpolitischen Ziele vor allem unter einen Begriff gestellt: Anti-Terror-Kampf. Angesichts der Bedrohung durch islamistische Terroristen vereinbarten Union und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag, die "bewährte Sicherheitsarchitektur" dort weiterzuentwickeln, "wo es nötig" sei. Gemeint waren damit nicht zuletzt der staatliche Zugriff auf Daten, aber auch Zuschnitt und Kompetenzen der Sicherheitsbehörden.
[Bildunterschrift: Nicht immer einträchtig: Minister Zypries und Schäuble ]
Insbesondere um neue Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) rang Schäuble lange mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die sich zur hartnäckigen Gegenspielerin des Christdemokraten entwickelte. Am Ende erhielt das BKA erstmals das Recht, unter strengen Auflagen vorbeugend gegen drohende terroristische Aktivitäten heimliche Ermittlungen durchführen zu dürfen. Dies war zuvor Sache der jeweiligen Länderbehörden gewesen und barg laut BKA-Präsident Jörg Zierke stets die Gefahr in sich, dass im Kompetenzwirrwarr wertvolle Zeit verloren ging.
Zu den präventiven Maßnahmen, die das BKA ergreifen darf, gehören die akustische und optische Überwachung, die Wohnungs- und auch die Online-Durchsuchung - wenn sie von einem Richter angeordnet wird. Die Opposition sieht darin eine tiefgreifende Abkehr vom klassischen Polizeirecht.
Zahlreiche Verbände und Einzelpersonen haben deshalb Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ob das Gesetz in Karlsruhe Bestand haben wird, bezweifeln Experten wie der Berliner Datenschutz-Beauftragte Alexander Dix. Er verweist auf das Grundsatz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen, mit dem die Richter ein Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verworfen hatten.
Auch ein weiteres Sicherheitsgesetz wird die Verfassungsrichter beschäftigen. Im November 2007 setzte der Bundestag eine EU-Richtlinie um und beschloss, dass sämtliche Kommunikations-Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssen. Damit sollen Ermittler europaweit Kontakte zurückverfolgen können.
Bürgerrechtler kritisieren, dass dadurch Bürger unter Generalverdacht gestellt würden. Zehntausende Bürger haben deswegen Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe eingereicht. Sie bauen auf zwei einstweilige Anordnungen, mit denen das Gericht die Verwendung der Daten bereits erheblich eingeschränkt hat.
[Bildunterschrift: Terrorverdächtige wie der Deutsche Breininger sollen durch die Datei schneller gefunden werden. ]
Auf erhebliche Bedenken von Datenschützern traf auch die Anti-Terror-Datei, die im März 2007 gestartet wurde. Sie vernetzt erstmals die 38 Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern und soll einen schnelleren Informationsaustausch über mögliche Terroristen und ihre Organisationen ermöglichen. Auch hier hebt BKA-Präsident Ziercke den Zeitgewinn hervor. Zugleich rücken Polizei und Geheimdienste enger zusammen.
Bestehen bleibt dagegen die Beschränkung der Bundeswehr auf die Landesverteidigung und den Hilfseinsatz bei Katastrophenfällen - zum Bedauern des Innenministers. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, man werde prüfen, ob die Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben verfassungsmäßig neu geregelt werden müsse.
[Bildunterschrift: Löste 2003 Debatte aus: Kleinflugzeug mit verwirrtem Piloten über Frankfurt/Main ]
Bestrebungen der Union, die Armee im Anti-Terror-Kampf auch im Inneren einzusetzen, wurden aber vom Bundesverfassungsgericht durchkreuzt. Karlsruhe verwarf das noch von Schily eingebrachte Luftsicherheitsgesetz als verfassungswidrig. Die Richter untersagten damit der Regierung, von Terroristen entführte Flugzeuge abschießen zu lassen. Die SPD wertete das Urteil auch als Signal gegen einen Bundeswehreinsatz im Inland.
Mehr Sicherheit versprach sich die Koalition auch vom verstärkten Einsatz biometrischer Verfahren. Die Frage, ob im neuen elektronischen Personalausweis auch Fingerabdrücke gespeichert werden sollen, wurde jedoch zum Zankapfel. Am Ende verständigten sich beide Seiten darauf, die Entscheidung den Bürgern zu überlassen. Der neue Pass kommt ab 2010, Fingerabdrücke werden dort jedoch nur auf Wunsch der Betroffenen gespeichert. Eine Pflicht dazu gibt es, anders als von der Union gefordert, nicht.
Nicht nur wegen der verschärften Sicherheitsgesetze stellen Datenschützer der Koalition ein schlechtes Zeugnis aus. Auch der Datenschutz der Arbeitnehmer sei "sträflich vernachlässigt" worden, kritisiert der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix gegenüber tagesschau.de.
[Bildunterschrift: Vermisst Ergebnisse: Alexander Dix ]
Nach mehreren Skandalen bei großen Unternehmen wie der Telekom, der Bahn und Lidl hatte Schäuble zu einem Datenschutzgipfel geladen, zugleich aber vor "Schnellschüssen" gewarnt. Herausgekommen dabei sei aber, so Dix, nur eine "Notoperation". Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden wurden gestärkt. Ein neues Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz wird es jedoch erst in der kommenden Legislaturperiode geben. Nötig und "überfällig" sei dann, so Dix, eine "grundlegende Modernisierung" des Datenschutzes insgesamt.
Große Bedeutung maß die Koalition in ihrem Vertag einer besseren Integration von Ausländern und Aussiedlern zu. Union und SPD versprachen zudem einen "intensiven Dialog" nicht nur mit den großen christlichen Kirchen und den Juden, sondern auch mit den Muslimen. Dazu hielt die Koalition jährliche Integrationsgipfel ab und rief die Deutsche Islam-Konferenz ins Leben.
Als Folge des ersten Integrationsgipfels wurde 2007 ein Nationaler Integrationsplan verabschiedet, der eine Fülle von Fördermaßnahmen des Staates, Unternehmen und Verbänden vorsieht, aber auch Selbstverpflichtungen von Migrantenorganisationen enthält.
[Bildunterschrift: Mehr Integration durch bessere Bildung: die dritte Islam-Konferenz ]
Insgesamt vier Mal tagte die Deutsche Islam-Konferenz. Die Debatten drehten sich insbesondere um einen Wertekonsens und um die schulische Bildung. Nach Ansicht des Innenministers wurde dadurch das Verhältnis von Staat und Muslimen grundlegend geändert. Die Opposition sprach dagegen von einem Schaulaufen und vermisste konkrete Reformprojekte.
Zu einer Belastungsprobe für die Integrationstreffen wurde das im Sommer 2007 verabschiedete neue Zuwanderungsgesetz. Es erleichterte das Bleiberecht für jahrelang geduldete Ausländer, erschwerte zugleich aber den Zuzug von Ehepartnern aus dem Ausland. Insbesondere türkische Verbände liefen Sturm gegen die Reform, die von nachziehenden Ehepartnern Deutschkenntnisse verlangt.
[Bildunterschrift: Wird weiter nicht in Datei erfasst: das Schengen-Visum ]
Eine bessere Kontrolle über Ausländer, die als Besucher nach Deutschland einreisen, sollte eine im Koalitionsvertrag vereinbarte Visa-Warndatei bringen. In ihr sollten neben den Besuchern alle Personen erfasst werden, die Ausländer aus visapflichtigen Staaten zu einem Besuch nach Deutschland einladen. Damit wollte die Regierung vor allem straffällig gewordene Ausländer und sogenannte Vieleinlader schneller ermitteln.
Innen- und Justizministerium hatten sich bereits auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der aber massiven Protest bei Kirchen und Verbänden hervorrief. Sie sahen sich als klassische Vieleinlader unter einen Generalverdacht gestellt. Justizministerin Zypries zog daraufhin ihre Zustimmung zu der Warndatei zurück.
Eines ihrer weitreichendsten Projekte hatten Union und SPD schon im ersten Halbjahr erledigt. Im Juni 2006 schlossen sie die Arbeit an der Föderalismusreform I ab, die bereits 2003 unter Rot-Grün begonnen worden war. Gemeinsam mit den Ministerpräsidenten ordneten sie die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu.
[Bildunterschrift: Kompetenzen neu verteilt: Der Bundesrat muss weniger Gesetzen zustimmen. ]
Die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze wurde deutlich reduziert, während die Länder mehr Kompetenzen vor allem im Bereich der Bildungs- und Umweltpolitik erhielten. Unverändert blieb die Zahl der Bundesländer. Auf eine Neuordnung der Finanzbeziehungen (Föderalismusreform II) einigten sich die Beteiligten erst im Sommer dieses Jahres.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) würdigte die Reform als "die größte Änderung der Verfassungsordnung" seit 1949. Kritiker bemängelten dagegen, dass der Bund Zuständigkeiten in wichtigen Bereichen abgab. Die Grünen-Politikerin Renate Künast sprach von einem "Weg in die Kleinstaaterei".
Gleichwohl verlief die Kompromisssuche aufgrund der Vielzahl der Beteiligten mühsam - wiederholt pfiffen die Fraktionen und Ministerpräsidenten ihre Parteiführungen zurück. Das gab früh einen Vorgeschmack auf die schwierigen Prozesse in der Innenpolitik. Hartnäckiges Ringen über das zentrale Thema der Sicherheitspolitik prägte den Koalitionsalltag, und oft genug wurde das Erreichte anschließend vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Am Ende einer Legislaturperiode erschienen die Karlsruher Richter als das wahre Korrektiv der Koalition.
Schäuble hatte zu Beginn der Legislaturperiode dem "Spiegel" gesagt, wer ihn im Verständnis einer freiheitlichen Verfassung übertreffen wolle, müsse sich schon "ziemlich anstrengen". Es ist fraglich, ob die Verfassungshüter diese Ansicht vier Jahre später teilen.
| BKA-Gesetz | ja |
| Anti-Terror-Datei | ja |
| Schärferes Strafrecht gegen Terror | ja | Seesicherheitsgesetz | nein |
| Einführung des Polizei-Digitalfunks | ja, aber spät |
| Biometrische Personalausweise | ja, aber mit Einschränkungen |
| Änderung Zuwanderungsgesetz | ja |
| Änderung Aufenthaltsgesetz | ja |
| Gesetz gegen Zwangsverheiratung | nein |
| Visa-Warndatei | nein |
| Mehr Dialog mit den Religionen | ja |
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