Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.
Gesundheitsministerin Schmidt fiel eine der undankbarsten Aufgaben im schwarz-roten Kabinett zu: Sie musste eine Gesundheitsreform als großen Wurf verkaufen, die in Wirklichkeit nur noch ein Kompromiss zweier unvereinbarer Positionen war. Bei aller Kritik hat Schmidt aber auch Erfolge vorzuweisen.
Von Wolfram Porr, BR
Dass die Gesundheitsreform eines der schwierigsten Regierungsvorhaben werden würde, wurde schon bei den Koalitionsverhandlungen deutlich. Entsprechend lang dauerte es, bis der Kompromiss im Februar 2007 durchgewinkt wurde.
[Bildunterschrift: Wohl einer der wichtigsten Momente für Ministerin Schmidt: Die Abstimmung im Bundestag über die Gesundheitsreform ]
Kernpunkt ist der umstrittene Gesundheitsfonds: Der seit 1. Januar 2009 gültige Einheits-Beitragssatz (15,5 Prozent des Bruttoeinkommens) fließt in einen Fonds, aus dem die Krankenkassen bezahlt werden. Der Risikostrukturausgleich soll dafür sorgen, dass keine Kasse benachteiligt wird. Kommt eine Kasse mit dem Geld nicht aus, kann sie Zusatzgebühren kassieren; laut Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erwägt dies derzeit aber nur ein einziger Krankenversicherer. Versicherungspflicht, Wahltarife und mehr Freiheiten bei Verträgen zwischen Kassen, Ärzten und Krankenhäusern sind weitere Eckpfeiler der Reform, die etappenweise umgesetzt wurde. Der große Wurf ist sie aber nicht.
Das Ziel, die Krankenkassen auf gesunde wirtschaftliche Beine zu stellen, scheint gefährdet. Viele Kassen rechnen für 2010 mit einem erneuten Milliardendefizit. Auch für die Versicherten bedeuteten die Neuerungen zunächst keine Verbesserung: Rund 90 Prozent zahlen höhere Beiträge als vorher. Das sogenannte Hausarztmodell verzögert sich, weil Kassen und Hausarztverbände streiten.
[Bildunterschrift: Das Hausarztmodell stieß bei Ärzten und Kassen auf wenig Gegenliebe. Wie hier in Nürnberg protestierten Hausärzte gegen die Gesundheitsreform. ]
Mehr Wettbewerb zwischen den Kassen - ein weiteres Reformziel - gibt es nur auf dem Papier. Der Leistungsvergleich ist bei mehr als 200 Kassen schwierig. Das "Zweiklassensystem" - hier die reichen privaten, dort die armen gesetzlichen Kassen - besteht weiter. Zwar wurde den Privatkassen per Gesetz vorgeschrieben, einen günstigen Basistarif anzubieten, der in etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst. Auch dürfen sie niemanden mehr ablehnen, weil er zu krank ist. Dafür sind die Hürden für einen Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Kasse sogar noch größer geworden.
Einziger echter Erfolg der vom Bundesverfassungsgericht inzwischen abgesegneten Gesundheitsreform: Der Trend, dass immer mehr Deutsche ohne Versicherungsschutz bleiben (2007 waren es 211.000 Bundesbürger), konnte gestoppt und umgekehrt werden.
[Bildunterschrift: Patientenverfügungen sind für Ärzte jetzt bindend. ]
Eingelöst wurde das Versprechen, die Rechtssicherheit von Patientenverfügungen zu stärken. War eine solche Verfügung - etwa für den Fall einer unheilbaren Krankheit - bislang rechtlich nicht bindend, muss ein Arzt nun den schriftlichen Patientenwillen respektieren. Gerichte sollen nur noch in Streitfällen angerufen werden. Hier wurde ein vernünftiger und gangbarer Kompromiss gefunden, der einerseits den Willen des Patienten respektiert, gleichzeitig aber durch die verpflichtende Rücksprache mit Angehörigen und Fachleuten die Möglichkeit von Fehleinschätzungen klein hält.
Ganz groß auf die Fahnen geschrieben hatte sich die Große Koalition eine qualitativ bessere Pflege demenzkranker und pflegebedürftiger alter Menschen. Hier konnten kleinere Fortschritte erzielt werden. Durch die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages auf 1,95 Prozent wurde zwar der Leistungskatalog erweitert, doch das reicht nach Meinung aller Experten noch lange nicht. Die nächste Reform ist schon in Sicht. Ein eigens ins Leben gerufener Beirat hat dazu unter anderem die Neuordnung der Pflegestufen gefordert: Statt wie bisher drei solle es künftig fünf Stufen geben; Maßstab für Pflegebedürftigkeit solle dann nicht mehr die erforderliche Pflegezeit sein, sondern der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. So würden etwa auch Demenzkranke berücksichtigt, die bisher durch das Raster fallen.
Bereits eingeführt ist der sogenannte Pflege-TÜV. Dafür werden seit Juli alle Pflegeheime nach bestimmten Kriterien bewertet. Eine gute Sache, findet Ministerin Schmidt - eine Farce, sagen Kritiker. Pflegeexperte Claus Fussek: "Wenn man wirklich allen Ernstes ein System anbietet, wo man schlechte Pflege mit anderen Kriterien in einem Heim kompensieren kann, so wie man eine schlechte Schulnote in Latein oder Mathe mit einer guten Note in Sport oder Religion kompensieren kann, das kann nicht funktionieren."
In der Biomedizin sollten genetische Untersuchungen bei Menschen gesetzlich so geregelt werden, dass die Persönlichkeitsrechte der Bürger möglichst gut geschützt sind. Dies wurde mit dem Gendiagnostikgesetz größtenteils eingelöst. So wurden etwa die Weitergabe sensibler genetischer Daten (etwa an den Arbeitgeber oder an Versicherungen) geregelt, heimliche Vaterschaftstests wurden verboten. Für genetische, auch vorgeburtliche Untersuchungen, die bessere Diagnose- und Heilungschancen ermöglichen, ist eine Beratung vor der Untersuchung Pflicht.
[Bildunterschrift: Die Gesundheitskarte bleibt umstritten. Ein Arzt in einer Pilotpraxis erklärt der Ministerin die Handhabung. ]
Drei Jahre später als geplant wird Ende 2009 die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Dabei waren die Ergebnisse in der Pilotphase alles andere als befriedigend. Die Kartenlesegeräte machten Probleme; die Grundidee, den Ärzten eine Art elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen, war damit Makulatur. Datenschützer laufen weiterhin Sturm gegen die Karte. Allen Protesten zum Trotz, soll die Einführung aber durchgedrückt werden. Hintergrund sind Milliardenschäden durch den Missbrauch von Versichertenkarten.
Nicht zustande gekommen ist das angekündigte Präventionsgesetz. Den Gesetzentwurf von Ulla Schmidt, der die Installierung eines Präventionsrates vorsah, lehnte die Union als zu zentralistisch ab. Auch die verpflichtende Krebsvorsorge wurde nicht Gesetz. Die geplante Regelung wurde stattdessen abgemildert und aus der verpflichtenden Untersuchung eine verpflichtende Beratung gemacht.
Das Thema Gesundheit betrifft jeden. Entsprechend viel Platz nahmen die gesundheitspolitischen Ziele im Koalitionsvertrag ein, viele davon freilich nur als wohlklingende Absichtserklärungen. Die Punkte, bei denen konkrete Gesetzesvorhaben genannt wurden, setzte die Koalition weitestgehend um oder brachte sie zumindest auf den Weg - wenn auch teils verspätet und fast immer mit Abstrichen.
| Gesundheitsreform mit Einführung des Gesundheitsfonds | ja |
| Mehr Wettbewerb GKV/PKV | ja |
| Verpflichtende Patientenverfügung | ja | Reform der Pflegeversicherung | auf dem Weg |
| „Pflege-TÜV“ | ja |
| Gendiagnostikgesetz | ja |
| Einführung der elektronischen Gesundheitskarte | auf dem Weg |
| Präventionsgesetz | nein |
| Einführung der Krebsvorsorgepflicht | nein |
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW