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Das Bundesinnenministerium hat Berichte zurückgewiesen, wonach die Aufgaben von Geheimdienst und Polizei zusammengefasst werden sollen. "Der Verfassungsschutz bleibt Verfassungsschutz. Die Polizei bleibt Polizei", sagte Ministeriumssprecher Stefan Paris zu einem von der "Süddeutschen Zeitung" veröffentlichten Papier, das auch tagesschau.de vorliegt. Paris betonte, das Papier habe nicht "die Willensbildung des Hauses durchlaufen". Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach zeigte sich im rbb-Inforadio empört über die Veröffentlichung und sprach von einem wahltaktischen Manöver.
Dem Schriftstück zufolge soll auch der Verfassungsschutz wie das Bundeskriminalamt künftig Computer online durchsuchen dürfen und auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen. Auch sollen dem Verfassungsschutz Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden. Der bislang auf Straftaten von erheblicher Bedeutung beschränkte genetische Fingerabdruck soll die erkennungsdienstliche Standardmaßnahme werden. Mit diesen Forderungen bereite sich das Innenministerium auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor, berichtet die Zeitung.
[Bildunterschrift: Ein Papier aus dem Schäuble-Ministerium sorgte für erheblichen Wirbel. ]
Obwohl bereits ein Sprecher des Innenministeriums erklärt hatte, dass das Papier als "eine Art Wunschzettel" lediglich zusammenfasse, was man in der laufenden Legislaturperiode nicht geschafft habe, schlug der Artikel hohe Wellen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, warf Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vor, jedes Augenmaß verloren zu haben. Die FDP-Rechtspolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einer "Horrorliste". Die Innenexpertin der Linkspartei, Ulla Jelpke, bezeichnete das Schreiben als "Horrorkatalog". "Es wird höchste Zeit, Wolfgang Schäuble in seinem Wahn zu stoppen", sagte sie.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte davor, die historisch bedingte und bewährte Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten aufzuheben.
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