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Laut amnesty international wurden im Jahr 2006 mindestens 1591 Menschen in 25 Ländern hingerichtet, die meisten davon in China. Aber auch in den USA und Japan werden immer noch Menschen exekutiert. Seit Jahren rufen Menschenrechtsorganisationen weltweit am 10. Oktober zur Abschaffung der Todesstrafe auf.
Von Julia Abb für tagesschau.de
[Bildunterschrift: Pritsche für Hinrichtungen mit der Giftspritze im Gefängnis Huntsville, Texas ]
Fast anderthalb Stunden lang kämpfte Joseph Clark im Mai 2006 gegen den Tod an. An eine Pritsche gefesselt, hatte man dem Todeskandidaten bereits das Gift in die Vene gespritzt. Doch die Wirkung blieb aus. Zeugen der Hinrichtung in Ohio hörten den 57-Jährigen minutenlang stöhnen und schreien. Am Ende soll der Verurteilte sogar darum gebettelt haben, auf eine andere Weise getötet zu werden.
Joseph Clark starb schließlich um 11.36 Uhr nach 80 Minuten Todeskampf. Der Giftcocktail aus Natriumpentothal (soll zu Bewusstlosigkeit führen), Pancuronium Bromid (Muskelrelaxans) und Kaliumchlorid (führt zum Herzstillstand) wird schon seit Jahren in den USA bei der Hinrichtung von Gefangenen benutzt.
Nach Pannen bei zahlreichen Exekutionen im ganzen Land wird der Oberste Gerichtshof im kommenden Jahr darüber entscheiden, ob Hinrichtungen mit der Giftspritze überhaupt verfassungskonform sind. "Vielleicht fallen dann bald auch die anderen Tötungsarten weg", erklärt Oliver Hendrich von amnesty international (ai).
2006 wurden in den USA 53 Menschen exekutiert, die meisten davon im Staat Texas. 3350 Menschen sitzen derzeit noch in den Todestrakten. Auf dem gesamten amerikanischen Kontinent sind die Vereinigten Staaten das einzige Land, das noch Hinrichtungen durchführt. Die USA und Japan sind auch unter den großen Industrienationen die letzten, die noch an der Todesstrafe festhalten. "Eigentlich ist es verwunderlich, dass diese beiden hoch entwickelten Länder weiter Exekutionen durchführen", sagt Hendrich.
In Japan sollen 2006 zwei Menschen hingerichtet worden sein. Ganz genau weiß das jedoch niemand. "Japan macht kein großes Aufsehen um seine Exekutionen", erklärt Hendrich. "Bis zum Vollzug sitzen japanische Gefangene bis zu 30 Jahre lang im Todestrakt. Daraus folgt, dass man später Senioren hinrichtet". Der 75 Jahre alte Fujinami Yoshio, wurde im Zentralgefängnis von Tokio im Rollstuhl zum Galgen gefahren. Die Mehrheit der Gefangenen stirbt noch vor dem Hinrichtungstermin.
[Bildunterschrift: Der wegen Raubmordes zum Tode verurteile Liu Tianlong wird zum Stadion von Chengu gekarrt, um dort gemeinsam mit anderen Gefangenen hingerichtet zu werden (Archivbild vom 23.06.2001) ]
Ganz anders geht China mit der Todesstrafe um. Von Japans Geheimhaltung was Exekutionen angeht, hält die Volksrepublik nicht viel. Häufig werden Hinrichtungen an öffentlichen Plätzen mit Tausenden von Zuschauern vollzogen - zur Abschreckung heißt es. Die Todesstrafe wird in China nicht nur für Mord verhängt, sondern auch Raubüberfall, Vergewaltigung, Drogenschmuggel und Spionage. Amnesty international hat im vergangenen Jahr insgesamt 1010 Hinrichtungen in der Volksrepublik gezählt. Andere Menschenrechtsorganisationen gehen sogar von 5000 bis 8000 aus.
Aber auch in China gibt es Fortschritte. Seit 2007 muss jedes Todesurteil vor der Vollstreckung vom Obersten Gerichtshof bestätigt werden. "Ich bin davon überzeugt, dass mit dieser Entwicklung die Todesstrafe weiter eingeschränkt und schließlich irgendwann abgeschafft werden wird", so der chinesische Abgeordnete La Yifan im März vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen.
Zwei Drittel aller Länder verzichten mittlerweile auf die Todesstrafe. In 29 Staaten der Welt steht sie zwar noch im Gesetz, durchgeführt wird sie jedoch nicht mehr. "Das liegt oftmals am Staatspräsidenten, der ganz persönlich etwas gegen das staatliche Töten hat", erklärt Oliver Hendrich von amnesty international. "Das ist der erste Schritt auf dem Weg zur kompletten Abschaffung der Todesstrafe in diesen Ländern".
In Europa ist man diesen Weg fast ausnahmslos bis zum Ziel gegangen. Nur Weißrussland hält noch an der Ausführung von Exekutionen fest. In Lettland hat man zwar die Todesstrafe 1999 abgeschafft, im Militärrecht blieb sie jedoch bis heute erhalten. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes hat man sich in der Bundesrepublik Deutschland schon 1949 von der Todesstrafe getrennt. Die ehemalige DDR hat sie erst 1987 abgeschafft. In den 50er Jahren wurde die Wiedereinführung der Todesstrafe in der BRD noch zwei Mal gefordert. Beide Anträge lehnte der Bundestag ab.
Wurden Exekutionen in einem Land erst einmal abgeschafft, werden sie auch nur selten wieder eingeführt. In den letzten 15 Jahren haben sich nur vier Staaten dafür entschieden: Gambia, Papua-Neuguinea, Nepal und die Philippinen. Nur die Philippinen haben seitdem wirklich wieder Hinrichtungen vollstreckt, bevor sie Ende 2006 die Todesstrafe wieder abgeschafft haben. Auch in Nepal verzichtet man inzwischen wieder auf Exekutionen.
[Bildunterschrift: Ein zum Tode Verurteilter wird von der Polizei vorgeführt ]
In Ländern, wie Iran, Sudan oder Saudi-Arabien haben Hinrichtungen einen ganz anderen Hintergrund. Denn hier gilt die Scharia, das islamische Recht. Mord und Totschlag zählt in der Scharia nicht unbedingt zu den Kapitalverbrechen. Wenn der nächste männliche Verwandte des Opfers auf die Tötung des Schuldigen verzichtet, kann die Hinrichtung durch die Zahlung eines Blutgeldes (diyat) verhindert werden.
Es geht in islamisch geprägten Ländern bei der Todesstrafe in erster Linie um Vergeltung, während die Rechtfertigung anderer Staaten meist die Verhinderung weiterer Morde ist - sei es durch Abschreckung oder durch die Eliminierung eines bereits straffällig Gewordenen. "Wenn man sich die Kriminalitätsstatistiken in diesen Ländern jedoch anschaut, konnte bisher keine Besserung festgestellt werden. In Kanada war es sogar so, dass nach der Abschaffung der Todesstrafe die Mordrate gesunken ist", erklärt Hendrich.
Am 15. November votierte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen mit klarer Mehrheit für einen weltweiten Stopp der Hinrichtungen. Zwar sind Beschlüsse der UN nicht bindend für die Mitgliedsstaaten, Oliver Hendrich sieht der Abstimmung jedoch trotzdem positiv entgegen: "Die UN genießt ein hohes moralisches Ansehen in der Welt. Schon allein, dass der Vorschlag eines Hinrichtungsstopps eingebracht wird, sorgt dafür, dass das Thema wieder überall diskutiert wird."
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