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Das Verdikt der Wähler war eindeutig: "Eine Ehe in diesem Staat soll ausschließlich aus dem Bund eines einzelnen Mannes mit einer einzelnen Frau bestehen" - gut drei Viertel der Wähler in Texas stimmten 2005 in einer Volksabstimmung dafür, diese Ergänzung in die Verfassung aufzunehmen. Damit sollten gleichgeschlechtliche Ehen in dem Staat endgültig ausgeschlossen werden. Selbst Scheidungen von bereits in anderen Staaten verheirateten Homosexuellen sollten nicht möglich sein.
Genau genommen war die Abstimmung gar nicht nötig, da gleichgeschlechtliche Ehen schon vorher in Texas nicht erlaubt waren - die Initiatoren des Urnengangs wollten jedoch ganz, ganz sicher gehen. Und das könnte ihnen nun zum Verhängnis werden, meint die Juristin Barbara Ann Radnofsky, denn in dem Abstimmungstext gab es auch so manche kleingedruckte Klausel. So heißt es im Paragraph B: "Weder dieser Staat noch irgendeiner seiner politischen Organe darf irgendeinen legalen Status schaffen oder anerkennen, der einer Ehe identisch oder ähnlich ist."
Damit wäre jede Heirat seit der Verfassungsergänzung faktisch ungültig - und Tausende gesetzlich vermeintlich verheiratete Paare würden in wilder Ehe leben, so Radnofsky. Dies könnte alle möglichen Konsequenzen für Versicherungen, Versorgungsansprüche, Erb- und Sorgerechtsfälle haben. Noch ist die Frage nicht rechtlich geklärt - möglicherweise muss es eine neue Abstimmung über die Verfassungsänderung geben.
Was bis dahin mit den Möglicherweise-dann-doch-nicht-Ehepaaren passiert, ist offen. Vielleicht können sie ja, weitere Bindungsbereitschaft vorausgesetzt, vorsichtshalber Gruppenreisen nach Las Vegas organisieren, wo man ja bekanntlich schnell und unbürokratisch heiraten kann. Aber: Sollte die Texas-Ehe doch gültig sein - wäre eine Zweitheirat dann nicht streng genommen Bigamie? Profitieren könnten aber wenigstens die Scheidungswilligen. Ihnen bleibt so möglicherweise erspart, den Bund der Ehe kostenträchtig zu lösen.
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