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Falls man erst einmal die Bedienungsanleitung verstanden hat, bieten digitale Video-Aufzeichnungsgeräte viel Komfort: So erlauben sie nicht nur das zeitversetzte Sehen von Fernsehsendungen, man kann mir ihnen auch bequem die Werbeblöcke überspringen. Für gesetzestreue Japaner trifft das jedoch nicht mehr zu. Dort haben die Fernsehgesellschaften verkündet, dass dieses geschäftsschädigende Verhalten eine Verletzung des nationalen Urheberrechts und damit strafbar sei.
Jetzt stellt man sich im Land der Aufgehenden Sonne und fortgeschrittenen Unterhaltungselektronik bange Fragen: Gerät man schon in den Graubereich der Kriminalität, wenn man einen Werbesport zwar nicht überspringt, sondern währenddessen, nun ja, dringende Geschäfte erledigt? Darf man denn wenigstens langweilige Sendungsbestandteile vorspulen, wenn sie keine Werbung enthalten? Und was passiert mit der alten japanischen Tradition des schnellen Vorlaufs, die schon seit den Tagen des ersten analogen Videorekorders von Generation zu Generation weitergetragen wird?
Bevor besonders gesetzestreue Japaner nun die Vorlauftaste aus ihren Fernbedienungen prökeln, sei ihnen gesagt, dass die Gesetzeslage nicht ganz so rigide ist: Wie bei manchen Waffen und Drogen ist der Besitz des Tatmittels erlaubt, lediglich die Anwendung strafbar. Noch ist ohnehin nicht klar, wie das Gesetz überhaupt durchgesetzt werden soll. Doch hier wird den technikbegeisterten Japanern sicher eine Lösung einfallen. Da wäre zum Beispiel ein System denkbar, das bei Betätigung der verbotenen Vorlauftaste sofort ein mobiles Ninja-Einsatzkommando alarmiert und satellitengesteuert an den Tatort führt: "Sie werden des schnellen Vorlaufs beschuldigt. Lassen Sie sofort die Fernbedienung fallen!" Schon an Ort und Stelle könnte der Delinquent gezwungen werden, sich den ungeliebten Werbespot zu Gemüte zu führen – am besten zur Strafe gleich mehrmals.
Doch vor der Peitsche soll das Zuckerbrot kommen, um notorische wie potenzielle Fernbedienungs-Kriminelle auf den Pfad der televisionären Tugend zurückzuführen. Die nationale Vereinigung der kommerziellen Rundfunkbetreiber will einen "Tag der Fernsehwerbung" einführen, an dem den Zuschauern die vielen Vorteile der Werbespots nahegebracht werden soll. Hierfür wurde der 28. August ausgesucht, ein wahrhaft historisches Datum: An diesem Tag wurde der erste Werbespot im japanischen Fernsehen ausgestrahlt. In welchem Jahr das war, weiß man nicht mehr so genau. Auf jeden Fall gab es damals jedoch noch keine bösen Vorlaufknöpfe.
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