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[Bildunterschrift: Jeder soll ein Stück vom Geburtstagskuchen abbekommen. ]
Carl-Gustaf Tryblom ist ein vielbeschäftigter Mann. Er ist der Justiz-Ombudsmann der schwedischen Regierung und damit zuständig für die Beschwerden seiner Landsleute gegenüber der Verwaltung. Womit mag sich so ein wichtiger Mensch wohl beschäftigen? Zum Beispiel mit der Frage, wie die korrekte Einladung zu einem Kindergeburtstag zu regeln ist.
Und das kam so. Bekanntlich ist der neunte Geburtstag ein wichtiges Ereignis im Leben eines jeden Kindes. Da wird ganz genau geplant, mit wem man diesen Freudentag verbringen möchte. Bestimmt nicht mit Mitschülern, die einen herumschubsen und den ganzen Tag schikanieren. Und schon gar nicht mit Leuten, die einen selbst nicht zu ihrem Geburtstag eingeladen haben! Wieso auch?
Das dachte sich auch ein achtjähriger Zweitklässer aus dem schwedischen Städtchen Lund. Also schrieb er fleißig Einladungskarten an seine Freunde, nahm diese mit in die Schule und verteilte sie. Zwei Mitschüler, die zur beschriebenen Kategorie Mitschüler gehören, bekamen allerdings keine Einladung.
Doch da hätte das Geburtstagskind mal lieber die Anti-Diskriminierungsregeln seiner Schule besser gelesen. Das kann man von einem Zweitklässer doch wohl erwarten. Denn da steht klipp und klar: Wer auf dem Schulgelände Geburtstagseinladungen verteilen will, der muss alle seine Schulkameraden einladen – oder eben gar keinen. Schließlich soll sich im Land der Elche und Billy-Regale niemand zurückgesetzt oder gar ausgestoßen fühlen. Auch nicht die Herumschubser! Also kam für den Klassenlehrer nur eine Maßnahme in Frage, das Unrecht zu bekämpfen: Alle Einladungen wurden wieder eingesammelt und konfisziert.
"Das hat meinen Sohn hart getroffen", erzählte der Vater des Geburtstagskindes einer schwedischen Tageszeitung. Grundsätzlich sei er ja mit den Schulregeln einverstanden, aber den Kindern die Einladungen wieder abzunehmen, ginge zu weit. Das sei das gleiche, als klaue man jemandem seine Post. Also wandte sich der Vater an den Justiz-Ombudsmann seines Landes, der nun entscheiden muss. Bis Anfang September will er sein Urteil bekannt geben. Rechtzeitig zum neuen Schuljahr.
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