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Zu tief in den Kelch geschaut

Die Alkohol-Ausreden der Gottesmänner

Zu tief in den Kelch geschaut

Kein Gnade vor Recht für Gottesmänner: Die italienische Polizei hat einem Priester den Führerschein abgenommen, den sie mit Alkohol im Blut erwischte. Dass dieser argumentierte, er trinke nur beruflich - geschenkt. Fantasievoller war hingegen Ausrede eines alkoholisierten muslimischen Geistlichen.

Von Stefan Troendle, ARD-Hörfunkstudio Rom

Liebe Brüder und Schwestern. Heute müssen wir leider die katholische Kirche kritisieren. Bei der, so scheint es, gibt es Mängel in der Mitarbeiterschulung. Außerdem verführt sie ihre Angestellten zum Alkoholmissbrauch. Auf der Autobahn Mailand-Turin haben die Carabinieri nämlich einen Priester gestoppt. Vermutlich, weil ihnen sein Fahrstil aufgefallen war.

Der Geistliche musste erst pusten, dann war sein Lappen weg. Don M. C. aus Bologna, so meldet es die italienische Nachrichtenagentur ANSA, hatte 0,8 Promille im Blut. Erlaubt sind nur 0,5. Bemerkenswert ist allerdings die Entschuldigung des Pfarrers: Er habe im Laufe des Tages vier Messen feiern müssen und dabei habe er sozusagen dienstlich Messwein getrunken. Er sei nämlich eigentlich Abstinenzler, sein Promillepegel sei also beruflich bedingt.

Ihm fehlte die richtige Trink-Technik

Benedikt XVI. bereitet das Abendmahl vor  (Foto: Reuters) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Er müsste einige Mitarbeiter offenbar besser schulen: Papst Benedikt XVI. bereitet das Abendmahl vor. ]
Das führt uns zu folgender Überlegung. Erstens: Der Priestermangel scheint doch Auswirkungen zu haben, wenn man Kandidaten einstellt, die zu wenig vertragen. Zweitens: Das Frühstück in Italien taugt nichts. Mit einer vernünftigen Grundlage wäre das nicht passiert. Drittens: Der Mann ist schlecht ausgebildet. Niemand scheint ihm gesagt zu haben, dass man beim Abendmahl nur einmal am Kelch nippt, anstatt ihn komplett zu leeren. Oder, um die Feuerzangenbowle zu zitieren: Nur einen "wäänzegen Schlock". Zudem sollte man beim Einschenken Maß halten. Randvolle Rotweingläser sind schließlich ein Zeichen von schlechten Tischmanieren.

Spezialisten kümmern sich auch um Iman

Noch bemerkenswerter ist aber, dass der Priester jetzt gegen die Beschlagnahme seines Führerscheins klagen will. Motto: Ich muss zwar trinken, will aber trotzdem fahren. Seiner Meinung nach kommt es offenbar weniger auf die Menge des Blutalkohols an, als vielmehr darauf, aus welchen Motiven heraus dieser zustande gekommen ist. Das schönste aber: Don M. C. wird von zwei Anwälten vertreten, die laut ANSA bereits eine "discreta esperienza" in derartigen Fällen haben - eine ziemlich gute Erfahrung.

Denn vor ein paar Tagen haben diese bereits einen anderen Geistlichen vertreten, dem ebenfalls der Führerschein entzogen worden war. Allerdings handelte es sich in diesem Fall um einen muslimischen Imam. Der war mit einem Promillewert von 1,0 gestoppt worden. Seine Entschuldigung war ebenfalls nicht von schlechten Eltern. Die folgte nämlich dem Grundsatz "Was nicht sein darf, kann auch nicht sein." Beziehungsweise dem Klosterfrau-Melissengeist-Effekt. Der Koran verbiete ja den Konsum von Alkohol, soll der streng gläubige Abstinenzler gesagt haben, er selbst trinke deswegen auch keinen. Der Blutalkohol stamme ausschließlich von einem Asthma-Medikament.

Das Asthma-Argument zog

Das er aber vermutlich in größeren Dosen konsumiert haben muss. Natürlich ausschließlich aus medizinischen Gründen, die Luft in Rom soll ja auch ziemlich schlecht sein. Immerhin: Die Anwälte des Imams konnten den Richter überzeugen - der Mann bekam seinen Führerschein zurück. Was uns hoffen lässt für Don M. C. Punkt, auf dass dieser Kelch an ihm vorübergehe. Man könnte es auch anders sagen: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Etikett - oder überlegen Sie sich eine bessere Ausrede.

Stand: 29.06.2009 17:15 Uhr

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