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21.11.2009

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Beugehaft soll Ex-RAF-Mitglieder zum Reden zwingen

Ermittlungen zum Buback-Mord

Beugehaft soll Ex-RAF-Mitglieder zum Reden zwingen

Symbol der Rote Armee Fraktion (Foto: -) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Geht es nach der Bundesanwaltschaft, werden Ex-RAF-Mitglieder in Beugehaft genommen. ]
Die Bundesanwaltschaft will die Ex-RAF-Mitglieder Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg zu Aussagen über das Attentat auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback zwingen. Es sei deshalb Beugehaft gegen die vier beantragt worden, teilte Bundesanwalt Rainer Griesbaum bei der Jahrespressekonferenz der Bundesanwaltschaft mit. Die Ex-Terroristen hätten Aussagen über das Buback-Attentat verweigert, obwohl ihnen kein Aussageverweigerungsrecht zustehe. Über die Anträge habe der Bundesgerichtshof aber noch nicht entschieden.

Beugehaft:

Wenn sich ein Zeuge in einem Strafverfahren grundlos weigert, eine Aussage zu machen, muss er unter Umständen mit Ordnungsgeld oder sogar Haft rechnen. Eine entsprechende Regelung gibt es in Paragraf 70 der Strafprozessordnung. Maximaldauer der Haft ist sechs Monate. Zeugen müssen sich allerdings nicht grundsätzlich äußern: Wenn sie sich zum Beispiel selbst oder enge Angehörige belasten würden, dürfen sie die Aussage verweigern.
 

Nur Klar sitzt noch in Haft

Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit April diesen Jahres gegen das ehemalige RAF-Mitglied Stefan Wisniewski als möglichen Todesschützen auf den 1977 von der RAF ermordeten Buback. Wer Buback erschossen hat, konnte bisher nicht geklärt werden.

Klar, Mohnhaupt, Folkerts und Sonnenberg sind als Tatbeteiligte verurteilt. Nur Klar sitzt noch in Haft und wird voraussichtlich Anfang 2009 aus dem Gefängnis entlassen. Seine reguläre Haftzeit würde während der Beugehaft ruhen.

Geschichte der RAF:

Animation: Die Geschichte der RAF
Stand: 14.12.2007 16:17 Uhr

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