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Verfassungsgericht stellt Bedingungen für Rentenkürzung fest
Stand: 26.02.2009 03:44 UhrAnspruch auf Rente in voller Höhe haben nur Arbeitnehmer, die 65 Jahre alt sind oder 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Das hat Bundesverfassungsgericht heute in letzter Instanz entschieden. Die Richter stellten fest: Abschläge bei der Rente sind erlaubt, wenn Menschen in den Vorruhestand gehen und nicht 45 Jahre eingezahlt haben.
tagesschau, tagesschau, 04.12.2008 20:00 Uhr