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Bundesgerichtshof: Private haften für unberechtigte WLAN-Nutzung durch Fremde

Stand: 12.05.2010 20:55 Uhr

Internetnutzer müssen ihren Netz-Zugang vor dem Zugriff von Fremden schützen. Andernfalls müssen sie mit einer Abmahnung rechnen, wenn ANDERE über den Anschluss illegal Musik oder Raubkopien herunterladen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wichtig ist das Urteil für Besitzer eines so genannten W-LAN-Anschlusses, also einer drahtlosen Verbindung. Sie sollten ihren Zugang durch ein persönliches Passwort schützen.

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tagesschau, tagesschau, 12.05.2010 20:00 Uhr