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Deutsche Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verstößt gegen grundlegende Rechte

Stand: 17.12.2009 21:04 Uhr

Die deutsche Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Straftätern verstößt gegen grundlegende Rechte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Sicherungsverwahrung wird angeordnet für Straftäter, die zwar ihre Haftstrafe verbüßt haben, jedoch weiter als besonders gefährlich eingestuft werden. Geklagt hatte ein Häftling, dessen Sicherungsverwahrung rückwirkend verlängert worden war.

Sicherungsverwahrung
tagesschau, tagesschau, 17.12.2009 20:00 Uhr