Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.
Die deutsche IT-Branche und die Verwertungsgesellschaft Gema haben eine Vereinbarung geschlossen, die unter anderem die Vergütung von Musiktiteln für Streaming-Portale regelt.
[Bildunterschrift: Künftig müssen die Portale bei Musik-Downloads bis zu neun Cent an die Gema abführen. ]
Der Vertrag legt zudem die Vergütung bei Musik-Downloads fest. Online-Musikportale müssen demnach künftig zwischen sechs und neun Cent je Musikstück an die Gema zahlen. Unternehmen, die über das Internet Musik-Abos anbieten, müssen pro Nutzer und Monat zwischen 60 Cent und einem Euro zahlen.
Der Vertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002. Die seither auf Hinterlegungskonten gelagerten Gebühreneinnahmen sollen nun nach und nach an die Künstler ausgeschüttet werden.
Die Einigung betrifft zum einen klassische Download-Dienste wie Apples itunes oder Amazon, sagt Mario Rehse von Bitkom. Für den User wird die neue Vereinbarung hier vor allem in der Länge der Hörproben bemerkbar: Die Vereinbarung sieht vor, dass Nutzer künftig einzelne Titel statt wie bisher 30 Sekunden lang bis zu 90 Sekunden lang probehören können.
Zum anderen sind Streaming-Dienste wie Spotify oder Simfy von der Neuregelung betroffen. Allerdings nur bezahlte Premium-Angebote, nicht die werbefinanzierten Angebote. Etliche im Ausland erfolgreiche Streaming-Dienste sind bislang nicht in Deutschland verfügbar, weil mangels einer Vereinbarung mit der Gema die Kosten nicht kalkulierbar waren. Sie gelten jedoch als Hoffnungsträger der gebeutelten Musikindustrie.
"Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor", erklärte Bitkom-Vizepräsident Volker Smid. Die Branche gehe deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben werde, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können. "Für die seit Jahren andauernde Diskussion um eine angemessene Vergütung für Online-Musiknutzungen konnte nun endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden", sagte Gema-Chef Harald Heker.
Für Videoportale wie YouTube gilt die Einigung allerdings nicht - darüber wird weiter verhandelt. Die Gema vertritt die Rechte von rund 65.000 Musikschaffenden in Deutschland.
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW