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Kommentar: Die neue Macht der EU-Parlamentarier
Kommentar zu SWIFT-Entscheidung

Die neue Macht der EU-Parlamentarier

Von Birgit Schmeitzner, SWR-Hörfunkstudio Brüssel zurzeit in Straßburg

Selbstbewusst hat das Europaparlament seine Muskeln spielen lassen und gleich bei der ersten Gelegenheit bewiesen, dass es die neue Machtfülle nutzen will, das volle Gewicht des demokratisch gewählten Parlaments in die Waagschale wirft. Die EU kann internationale Verträge nur noch mit Zustimmung des Europaparlamentes abschließen – so sieht es der Reformvertrag von Lissabon vor. Dass der Bankdatenvertrag mit den USA noch schnell vorher durchgedrückt werden sollte, war schlechter Stil und hat sich jetzt gerächt.

So manches blieb vage formuliert

Doch das Nein der Europaparlamentarier ist keine billige Retourkutsche. Ihre Sorge, dass man mit dem SWIFT-Abkommen leichtfertig den europäischen Standard für den Datenschutz aufgegeben hätte, sind berechtigt. Sicher, der Vertrag lässt den Zugriff der US-Terrorfahnder auf Daten der Bankkunden nur unter Auflagen zu. Aber so manches blieb da vage formuliert: wie belastbar etwa muss der Anfangsverdacht sein, damit die Informationen frei gegeben werden? Wie viele Daten werden übermittelt und dürfen sie von den USA an Dritte weitergegeben werden? Was ist, wenn jemand irrtümlich unter Terrorverdacht gerät? Und wie definiert sich Terrorismus überhaupt? EU und USA haben durchaus unterschiedliche Ansichten.

Die Hand Richtung USA bleibt ausgestreckt

Und noch ein wichtiger Punkt fehlte völlig in dem Abkommen: eine rechtliche Handhabe für betroffene Bürger. Sie können nämlich nicht vor Gericht gegen den Zugriff der US-Behörden klagen. All das kann jetzt nachverhandelt werden und zwar gemeinsam mit dem Europaparlament. Das hat sich heute nicht dazu hinreißen lassen, die heikle Entscheidung zu verschieben, sondern es hat eine klare Ansage gemacht, verbunden mit einer ausgestreckten Hand Richtung Amerika. Das ist wie gesagt selbstbewusst, aber vor allem verantwortungsbewusst den europäischen Bürgern gegenüber.

Stand: 11.02.2010 15:55 Uhr

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