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Von Peter Mücke, NDR-Hörfunkkorrespondent, ARD-Hauptstadtstudio
Ablenkungsmanöver geglückt. Gesundheitsminister Bahr hat mit der Organspende ein Thema gefunden, mit dem er punkten kann. Dabei stammt der Antrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes nicht mal von ihm. Egal: Hauptsache es redet keiner mehr über die Reform der Pflegeversicherung. Den Termin für die Eckpunkte hat Bahr gerade zum zweiten Mal nach hinten verschoben - auf unbestimmte Zeit.
Abgesehen davon: Die geplanten Gesetzesänderungen machen Sinn und werden ihr Ziel wohl nicht verfehlen. 75 Prozent der Bevölkerung können sich grundsätzlich vorstellen, nach ihrem Tod ein Organ zur Verfügung zu stellen. Aber nur 25 Prozent haben das in einem Organspendeausweis auch so festgehalten. Die Differenz dürfte sich durch die Neuregelung verringern: Künftig soll sich jeder mindestens einmal im Leben mit der Frage Organspende "ja" oder "nein" auseinandersetzen.
Auch der Plan, das bei der Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte zu tun, ist gut. Damit wird man fast alle gesetzlich Versicherten erreichen. In einigen Regionen kommt die Gesetzesänderung allerdings zu spät. Dort wird die Karte bereits jetzt ausgegeben. Doch die Krankenkassen in die Pflicht zu nehmen ist allemal besser als das Thema bei der Führerscheinprüfung oder beim Antrag auf einen Personalausweis aufzugreifen.
Jetzt müssen allerdings noch die privaten Krankenversicherer mit ins Boot. Sie beteiligen sich nicht an der elektronischen Gesundheitskarte und müssen sich andere Wege einfallen lassen, ihre Versicherten mit dem Thema zu konfrontieren. Das wird Bahr ebenfalls gesetzlich regeln müssen.
Doch mit einem Faltblatt allein ist es nicht getan. Die Krankenkassen - gesetzliche wie private - müssen auch im persönlichen Gespräch aufklären, Nachfragen ermöglichen. Denn die Verunsicherung beim Thema Organspende ist groß. Viele haben Angst, als potentieller Organspender nicht bestmöglicht behandelt zu werden.
Dass bei der Entscheidung neben einem "Ja" und "Nein" auch eine dritte Möglichkeit zugelassen werden soll, ist richtig. Jemanden, der nicht oder noch nicht sicher ist, wird man nicht zu einer Entscheidung zwingen können. Wer Bedenkzeit braucht, der sollte sie auch bekommen - auch wenn einige Länder-Gesundheitsminister das anders sehen. Und auch die Möglichkeit, nur bestimmte Organe zur Verfügung zu stellen - wie beim jetzigen Organspende-Ausweis - sollte erhalten bleiben.
Jetzt allerdings sollte sich Bahr wieder der mindestens so wichtigen Pflegereform widmen.
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