Ein Flugzeug fliegt am Flughafen über Stacheldraht hinweg.

Asylbewerber an Flughäfen Ein Verfahren zur Abschreckung?

Stand: 18.05.2020 16:57 Uhr

Landen Asylbewerber auf deutschen Flughäfen, durchlaufen sie ein Schnellverfahren. Immer weniger dürfen bleiben. Ähnliche Vorprüfungen sind an den EU-Außengrenzen geplant. Die Linke befürchtet, dass sie der Abschreckung dienen.

Von Michael Stempfle, ARD Berlin

Grundsätzlich gilt: Nach der Landung in Deutschland sind Asylbewerber erst einmal in einem sogenannten Transitbereich. Sie haben nicht die selben Rechte wie Asylbewerber, die mit dem Zug oder Auto nach Deutschland gekommen sind, bereits Fuß auf deutschen Boden gesetzt und einen regulären Asylantrag gestellt haben.

Im sogenannten Flughafenverfahren prüfen Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - vereinfacht ausgedrückt - zunächst, ob für die Antragsteller überhaupt eine Chance auf Asyl besteht. Falls ja, dürfen sie einreisen und das reguläre Asylverfahren durchlaufen. Falls nein, dürfen sie erst gar nicht einreisen, werden zurückgewiesen. Bis diese Frage geklärt ist, müssen die Antragsteller im Transitbereich bleiben und können sich nicht frei bewegen.

Eine Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, zeigt: Im vergangenen Jahr wurden 52,7 Prozent der entschiedenen Anträge im Schnellverfahren an den deutschen Flughäfen als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Die Absage erfolgte demnach in 231 Fällen. Zwar wurde 207 Personen die Einreise erlaubt. Ob diese dann auch einen Schutzstatus zugesprochen bekommen, klärt sich erst anschließend im regulären Asylverfahren.

Weniger Rechte an Flughäfen?

Dass im vergangenen Jahr die Mehrzahl der Antragsteller an deutschen Flughäfen abgelehnt wurde, hat nach Ansicht der Linksfraktion auch damit zu tun, dass die Betroffenen dort im Schnellverfahren weniger Rechte haben als im regulären Asylverfahren.

Die Linksfraktion verweist auf das Asylgesetz, wonach ein Gericht eine Abschiebung von abgelehnten Antragstellern nur dann stoppen darf, wenn "ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit" des Bescheides der BAMF-Beamten bestehen. Ein anderer Grund ist aus Sicht der Linksfraktion der Zeitdruck, unter dem Betroffene, Gerichte und Behörden stehen. Gerichtsentscheidungen sollen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden.

"Der enorme Zeitdruck und die faktischen Haftbedingungen im Flughafenverfahren führen zu erheblichen Qualitätsmängeln, die eines Rechtsstaats unwürdig sind", so Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion "Die Linke". Schutzsuchende seien häufig traumatisiert, wenn sie in Europa ankommen: "Sie bedürfen einer Ruhe- und Ankommensphase, bevor sie angehört werden, sowie einer kompetenten rechtlichen Beratung, um ihre Fluchtgründe umfassend vortragen zu können. Die Flughafenverfahren machen beides faktisch unmöglich und gehören deshalb schlicht abgeschafft."

Jedes Jahr mehr Ablehnungen

Die Zahlen für das vergangene Jahr 2019 überraschen vor allem im Vergleich zu den vorigen Jahren. Im Jahr 2013 erhielten nur 5,1 Prozent der Antragsteller nach der Landung in Deutschland eine Absage im Schnellverfahren. Von da an stieg die Zahl der Ablehnungen kontinuierlich: 2014 waren es schon 9,4 Prozent aller Anträge.

Vor allem ab dem Jahr 2015, als besonders viele Schutzsuchende nach Europa kamen, erhöhte sich die Ablehnungsquote in den Flughafenverfahren. 2015 lag sie bei 11,9 Prozent, 2016 bei 26,3 Prozent, 2017 bei 32,5 Prozent. Im Jahr 2018 bekamen schon knapp die Hälfte aller Asylbewerber, nämlich 47,5 Prozent, eine Absage im Schnellverfahren an den Flughäfen. Wer im vergangenen Jahr 2019 über Hamburg und München einreisen und Asyl beantragen wollte, hatte gar keine Chance auf ein Asylverfahren: An beiden Flughäfen gab es 2019 nur Ablehnungen.

Flughafenverfahren auch an EU-Außengrenzen gefordert

Aus Sicht von Armin Schuster von der CDU hat sich das Flughafenverfahren in den vergangenen Jahren bewährt: Die Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten oder ohne gültigen Pass erhielten eine Entscheidung einschließlich Rechtsschutz binnen maximal 19 Tagen und würden solange als nicht eingereist gelten. "Die beschleunigten Verfahren bringen deshalb auf beiden Seiten schnell Rechtssicherheit und ermöglichen unverzügliche Abschiebungen bei unbegründeten Asylanträgen." Deshalb sollten sie künftig auch in Transitzentren an der EU-Außengrenze zum Einsatz kommen, schlägt Schuster vor.

Genau das ist offenbar der Gedanke, der auch hinter der EU-Asylrechtsreform steht. Der Plan wird insbesondere von deutscher Seite unterstützt. An der Außengrenze, etwa in Griechenland oder Italien, sollen so genannte Asylzentren entstehen, in denen vergleichbare Vorprüfungen stattfinden sollen wie an den deutschen Flughäfen. Bis zur Klärung, ob überhaupt Chancen auf Asyl bestehen oder nicht, könnten sich die Antragsteller dann nicht frei bewegen.

"Bedingungen faktischer Haft"

"In kurzer Zeit sollen offensichtlich unbegründete Asylanträge erkannt und die Betroffenen an der Einreise gehindert und zurückgewiesen werden. Die vorliegenden Zahlen lassen vermuten, dass in solch beschleunigten Grenzverfahren der Anteil der angeblich klar unbegründeten Fälle in die Höhe gehen wird. Denn faire Asylprüfungen sind unter solchem Zeitdruck und den Bedingungen faktischer Haft schlicht nicht möglich", kritisiert Linkspartei-Abgeordnete Jelpke.

Für die weitere Planung der EU-Asylrechtsreform dürfte wohl auch das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshof vom 14. Mai dieses Jahres eine Rolle spielen. Das hatte - vereinfacht ausgedrückt - die Unterbringung von Antragstellern im Transitbereich in Ungarn als Haft gewertet.