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[Bildunterschrift: Karl-Dieter Möller ]
Der ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung eine "historische" Entscheidung. Die Verfassungsrichter hätten angesichts der sich rasant entwickelnden Technik eine verfassungsrechtliche Lücke gesehen, die geschlossen werden müsse. "Deshalb haben sie ein neues Grundrecht aus der Taufe gehoben: Ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", erklärte Möller im tagesschau-Chat. "Salopp formuliert meinen die Richter damit: Die persönlichen Daten auf einem PC gehören dem Bürger grundsätzlich selber."
Das neue Grundrecht sei die Fortführung des Urteils zur informationellen Selbstbestimmung aus dem Jahre 1983, sagte Möller. "Die Verfassungsrichter haben mit ihrem heutigen Urteil dieses Recht in unser neues technisches Zeitalter 'katapultiert'. Sie haben in ihrem Urteil sehr viel Mühe auf die technischen Neuerungen und die verfassungsrechtlichen Antworten darauf verwendet."
Möller ist sich sicher, dass das Urteil Einfluss im Bereich der informationellen Selbstbestimmung haben wird, zum Beispiel beim Bundesdatenschutzgesetz.
Der Rechtsexperte sieht die Befürworter wie die Kritiker durch das Urteil aus Karlsruhe gestärkt. "Sowohl die Datenschützer als auch der Bundesinnenminister können aus diesem Urteil 'Honig saugen'", sagte Möller. Massenhafte Onlinedurchsuchungen dürften nicht stattfinden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sei durch das Urteil aber "zugestanden worden, unter strengen Auflagen in ganz bestimmten Fällen Computer anzuzapfen." Möller wies darauf hin, dass vor jedem heimlichen Zugriff ein Richter die Online-Durchsuchung genehmigen muss.
Mit dem Urteil haben die Richter nach seiner Analyse auf die Kritik der Praktiker auf das Urteil zum Großen Lauschangriff reagiert. Eine heimliche Durchsuchung müsse bei der Online-Durchsuchung nicht abgebrochen werden, wenn man auf private Dinge stoße. Privates müsse erst im Nachhinein gelöscht werden.
Beim Urteil zum Großen Lauschangriff war kritisiert worden, dass dieser praktisch unmöglich werde, wenn die Mikrofone abgeschaltet werden müssen, sobald die Privatsphäre der Abgehörten Thema werde.
Eine Vorentscheidung hinsichtlich der Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung sieht Möller nicht, da es da vor allem um die Frage gehe, wie lange Daten gespeichert werden.
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