Hintergrund

Begriffe in der Integrationsdebatte Von Assimilation über Migration bis Zuwanderung

Stand: 12.10.2010 17:58 Uhr

Die Äußerungen von CSU-Chef Seehofer über Zuwanderung aus anderen Kulturkreisen haben die Integrationsdebatte in Deutschland wieder voll entfacht. Begriffe wie Migration, Integration und Assimilation werden in der Diskussion über die Eingliederung von Menschen mit ausländischen Wurzeln ständig verwendet. Eine Begriffsklärung:

Assimilation

Wer sich der neuen Heimat vollständig angepasst und etwa Sprache, Gebräuche und Religion des Herkunftslandes komplett aufgegeben hat, gilt als assimiliert. Synonyme für den Begriff Assimilation sind Angleichung und Anpassung.

Einwanderung

Menschen, die ihr Heimatland verlassen, um dauerhaft in einem anderen zu leben, gelten dort als Einwanderer. Von solchen besonders geprägt sind die USA. Die Bundesregierung bezeichnet inzwischen auch Deutschland als Einwanderungsland.

Integration

Zuwanderer gelten als integriert, wenn sie sich in das Leben ihrer neuen Heimat eingegliedert haben, sich als Mitglied der Gesellschaft fühlen und auch so wahrgenommen werden. Dazu gehört auch, dass sie die Sprache beherrschen. Ihre eigene kulturelle Herkunft müssen sie aber nicht vollständig aufgeben. Der Nationale Integrationsplan der Bundesregierung bündelt Initiativen von Staat, Wirtschaft und Verbänden zur Eingliederung von Menschen mit Migrationshintergrund. Berücksichtigt werden die Bereiche Bildung, Sprache, Erwerbsleben, Wissenschaft, Kultur, Medien und Sport.

Migrationshintergrund

Das Statistische Bundesamt zählt als Menschen mit Migrationshintergrund alle, die seit 1949 zugewandert sind, alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle hier als Deutsche Geborenen mit mindestens einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.

Zuwanderung

Damit wird der Zuzug von Personen aus dem Ausland bezeichnet. Im alltäglichen Sprachgebrauch ist es egal, ob die Menschen lang- oder kurzfristig im Land bleiben. Die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern ist im Zuwanderungsgesetz geregelt.

Zuwanderungsregeln

Im Zuwanderungsgesetz ist zum Beispiel festgelegt, dass Hochqualifizierte mit einem Arbeitsplatzangebot sofort eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten können, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen bei mindestens 66.000 Euro liegt.

Für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates gilt das sogenannte Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. EU-Bürger können daher jederzeit in Deutschland leben und arbeiten. Ausnahmen gelten bislang noch für Esten, Letten, Litauer, Polen, Tschechen, Slowaken, Ungarn, Slowenen, Bulgaren und Rumänen. Nicht erwerbstätige Unionsbürger müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und genügend Geld für ihren Aufenthalt haben.

Politisch Verfolgte haben nach dem Grundgesetz ein Recht auf Asyl. Außerdem ist Deutschland durch die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet, Verfolgten Aufenthalt zu gewähren.