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Gesetzentwurf für Versorgung im Alter
Von der Leyen legt nachgebessertes Rentenkonzept vor
Bundesarbeitsministerin von der Leyen hat ihr überarbeitetes Konzept gegen Alterarmut vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist vor allem, Geringverdiener mit einer Zuschussrente vor Altersarmut zu schützen. Auch die Zuverdienstmöglichkeiten für in Teilzeit arbeitende Rentner sollen verbessert werden. Schon von der Leyens erster Entwurf vom März war auf Ablehnung auch in Koalitionskreisen gestoßen - seitdem lag das Vorhaben auf Eis.
Die Zuschussrente für langjährige Geringverdiener, das Herzstück des Konzepts, wurde nun mit einer "Familienkomponente" versehen. Anders als ursprünglich vorgesehen soll eine Riester-Rente nicht mehr mit dem Rentenzuschuss verrechnet werden. Das soll auch Niedrigverdienern die private Altersvorsorge schmackhaft machen. Mit der Zuschussrente sollen all jene, die lange zu Niedriglöhnen gearbeitet haben, ihre niedrige Rente auf maximal 850 Euro aufgestockt bekommen.
Von der Leyens Konzept umfasst auch die Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung. Dieser soll Anfang 2013 von 19,6 auf 19,0 Prozent sinken - das soll Unternehmen und Arbeitnehmer entlasten. Damit erteilt von der Leyen allen Forderungen eine Absage, auf die Beitragssenkung zugunsten eines mittelfristig stabilen Rentenniveaus zu verzichten.
Nachgebessert hat Ministerin auch bei der sogenannten Kombirente. Wer schon mit 63 Jahren Rente beziehen, aber trotzdem weiter arbeiten will, soll deutlich mehr als bisher hinzuverdienen können. Künftig soll es möglich sein, durch Rente plus Arbeitseinkommen so viel zu verdienen wie bis dahin mit dem Gehalt allein, indem die Obergrenzen neu gefasst werden.
Auch bei den Erwerbsminderungsrenten finden sich neue Punkte im Paket. So soll die Erwerbsminderungsrente für all jene erhöht werden, die aus Krankheitsgründen vorzeitig aufhören müssen zu arbeiten. Neu ist, dass bei der Rentenberechnung das Durchschnittseinkommen der letzten vier Jahre unberücksichtigt bleibt, wenn es sich in diesem Zeitraum verringert hat.
Selbstständige werden zur Vorsorge verpflichtet
Selbstständige sollen laut dem Entwurf zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Sie sollen aber die Wahl haben, wie sie sich absichern - privat, gesetzlich oder über eine Rürup-Rente. Von der neuen Altersvorsorgepflicht ausgenommen sollen nur jene Selbstständigen sein, die - wie Architekten, Ärzte oder Rechtsanwälte, Künstler oder Landwirte - bereits in berufsständischen Versorgungswerken abgesichert sind.
Mit der Neufassung begegnet die Ministerin Kritik am vorherigen Entwurf und will gewährleisten, dass das Vorhaben nun möglichst bald beschlossen werden kann. Der Entwurf soll am 29. August ins Bundeskabinett kommen.
Rentenpaket mit Verspätung: Beiträge sollen sinken
P. Mücke, ARD Berlin
08.08.2012 21:44 Uhr
Wirtschaftsministerium und Arbeitgeber bleiben beim "Nein"
Bundeswirtschaftsministerium und Arbeitgeber lehnen auch das nachgebesserte Konzept ab. Das Wirtschaftsressort bekräftigte sein Nein zu dem Entwurf wegen "erheblicher finanzieller und ordnungspolitischer Bedenken", berichten die "Ruhr Nachrichten". Arbeitgeber kritisieren den Finanzierungsmix aus Steuern und Beitragsmitteln. Eine Einführung neuer Leistungen in Milliardenhöhe auf Kosten der Beitragszahler sei unverantwortlich.
SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hält das Konzept für unzureichend und nicht seriös. Wie die Politikerin den Zeitungen der WAZ-Gruppe sagte, geht sie außerdem davon aus, dass die Ankündigung zur Beitragssenkung bei gleichzeitiger Leistungsausdehnung "höchstens bis zur Bundestagswahl 2013" halte.
Stand: 09.08.2012 05:36 Uhr
