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[Bildunterschrift: Hat Wulff Anspruch auf den Ehrensold? Staatsrechtler sind derzeit unterschiedlicher Meinung ]
Nach dem Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff wird darüber diskutiert, ob ihm der Ehrensold noch zusteht. Nach Ansicht des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart braucht Wulff sich deshalb keine Gedanken zu machen. Degenhart rechnet nicht damit, dass Wulff nach seinem Rücktritt als Bundespräsident die Bezüge aberkannt werden. "Befürchten muss er es zwar, aber ich glaube, dass letztlich keine Grundlage dafür besteht", sagte Degenhart der Nachrichtenagentur dapd.
Der Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge liegt im Fall Wulffs bei 199.000 Euro pro Jahr. Laut Gesetz erhält ihn ein Bundespräsident, wenn er "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen" aus dem Amt scheidet. Auf die Frage, ob nicht "persönliche Gründe" Wulff zum Rücktritt gezwungen hätten, sagte Degenhart: "Bei diesem Rücktritt kann nicht klar unterschieden werden zwischen persönlichen und politischen Gründen, weil das Amt hier sehr eng mit der Person verknüpft ist." Persönliche Gründe seien "in der einen oder anderen Weise letztlich auch immer politische Gründe". Im Gesetz sei auch "nicht ausdrücklich geregelt", ob Wulff bei einem Rücktritt "aus persönlichen Gründen" den Ehrensold verlieren würde. Hier bestehe "vermutlich eine Regelungslücke", so Degenhart.
Auch der CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer Peter Altmaier verwies darauf, dass Wulff aus politischen Gründen zurückgetreten sei - was den Ehrensold rechtfertigen würde. Wulff habe seinen Rücktritt damit erklärt, dass er am Ende nicht mehr die nötige öffentliche Unterstützung für seine Arbeit gefunden habe. "Das ist für mich eindeutig ein Hinweis", sagte Altmaier im Deutschlandfunk. "Ich habe keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass Wulff das Geld zusteht."
Die Entscheidung über die Zahlung des Ehrensolds fällt die Bundesregierung. Der Ehrensold stehe Wulff rechtlich zweifellos zu, sagte ein ungenanntes Kabinettsmitglied der "Mitteldeutschen Zeitung". "Ich gehe deshalb davon aus, dass das Kabinett Wulff den Ehrensold zusprechen wird." Alles andere sei auch politisch eigentlich "undenkbar".
Der Verwaltungsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim hatte gestern in der Talkshow von Günther Jauch argumentiert, dass Wulff den Ehrensold nicht bekommen dürfe, weil er im Kern aus persönlichen Gründen zurückgetreten sei.
Wenn ein Staatsoberhaupt aus dem Amt scheidet, stehen ihm nach wie vor bestimmte Privilegien zu. So dürfen sich auch ehemalige Amtsträger noch Bundespräsident nennen, sie haben außerdem Anspruch auf einen Dienstwagen und ein Büro. Zudem erhalten sie den Ehrensold. Die Aufwandsentschädigung in Höhe von 78.000 Euro fällt nach dem Ende der Dienstzeit allerdings weg.
In Deutschland erhalten derzeit noch vier ehemalige Bundespräsidenten die ihnen zustehenden sogenannten Ruhebezüge: Walter Scheel (Amtszeit 1974-1979), Richard von Weizsäcker (1984-1994), Roman Herzog (1994-1999) und Horst Köhler (2004-2010).
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