Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.

10.02.2012

ARD-Logo

Suche in tagesschau.de

Hauptnavigation
Multimedia
  • VideoLivestream.tagesschau 09:00 Uhr
  • Videotagesschau24.
  • VideoLetzte Sendung.tagesschau 04:50 Uhr
Inhalt
Inland
Hintergrund-Banner
Hintergrund: Wohnraumüberwachung
Novelle des BKA-Gesetzes

Wohnungen können bereits per Video überwacht werden

Hintergrund:

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Foto: AP)
Weitere Meldungen Zwischen Grundgesetz und Sicherheitsinteressen Das Verfassungsgericht hat sich mehrmals mit Gesetzen zur Überwachung beschäftigt - und Änderungen gefordert. [mehr]

BKA-Novelle: Paragraph 20h zur Wohnraumüberwachung:

"Das Bundeskriminalamt kann zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist, durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
1. das nicht öffentlich gesprochene Wort einer Person abhören und aufzeichnen (...)
2. Lichtbilder und Bildaufzeichnungen über diese Person herstellen, wenn die Abwehr der Gefahr auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre (...)

In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. sich eine in Absatz 1 genannte Person dort aufhält und
2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.
Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden."

 
Stand: 19.04.2008 13:09 Uhr
 

© tagesschau.de

tagesschau.de ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich.

Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW