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02.09.2010

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Inland
Jahrestag Winnenden Amoklauf  (Foto: dpa)
Wie das Waffenrecht nach Winnenden verändert wurde
Jahrestag des Amoklaufs

Paragrafen gegen Schusswaffen

Ein Jahr nach dem Amoklauf von Winnenden gilt in Deutschland ein schärferes Waffenrecht. Es gibt strengere Aufbewahrungsregeln und Kontrollen. Kann ein Gesetz künftige Amokläufe verhindern? Experten bezweifeln das. Zumindest die zusätzlichen Kontrollen zeigen aber Wirkung.

Von Johannes Wagemann für tagesschau.de

Am 11. März 2009 erschoss ein 17-Jähriger in Winnenden und Wendlingen bei Stuttgart 15 Menschen und sich selbst. Er benutzte eine Pistole seines Vaters. Die hatte dieser in einem Schrank seines Schlafzimmers aufbewahrt. Unmittelbar nach der Gewalttat forderten die Eltern der Opfer und Politiker Änderungen des Waffenrechts. Und tatsächlich reagierte der Gesetzgeber ziemlich bald.

Waffenrecht wenige Monate nach der Tat verschärft

Die Tatwaffe des Winnender Amoklaufs war nicht ordnungsgemäß eingeschlossen. (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Die Tatwaffe des Amoklaufs von Winnenden war nicht ordnungsgemäß eingeschlossen. ]
Bereits im Sommer 2009 stimmten Bundestag und Bundesrat für ein schärferes Waffengesetz. Die Behörden können nun ohne Ankündigung kontrollieren, ob Besitzer ihre Waffen vorschriftsgemäß in Sicherheitsschränken verschlossen haben. Zudem dürfen Munition und Waffen nicht zusammen gelagert werden.

Eine weitere Änderung: Junge Menschen dürfen erst ab 18 - und nicht mehr ab 14 Jahren - mit Großkaliberwaffen schießen, deren Munition mehr als 5,6 Millimeter Durchmesser hat. Ferner ist das Bundesinnenministerium ermächtigt, per Verordnung zusätzliche technische Sicherungssysteme für Waffen und Munition vorzuschreiben. Ein ursprünglich geplantes Verbot des Paintball-Spiels, bei dem sich Erwachsene mit Farbkugeln beschießen, war aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen worden.

Für Besitzer illegaler Waffen führte der Gesetzgeber eine befristete Amnestieregelung ein, die bis Ende 2009 galt. Die illegalen Waffen konnten ohne Bestrafung abgegeben werden. Zudem soll bis 2012 ein nationales Waffenregister aufgebaut werden.

Experte sieht Wirkung der Reform kritisch

Aber hilft das Gesetz, neue Amokläufe zu verhindern? Der Düsseldorfer Waffenrechtsexperte Holger Soschinka bezweifelt das im Gespräch mit tagesschau.de: "Die Pistole hätte der Vater des Täters von Winnenden auch damals schon nicht so aufbewahren dürfen. Das Gesetz trifft nur die legalen Waffenbesitzer, das Problem sind aber die illegalen Waffen." Die Behörden schätzen die Zahl der illegalen Waffen in Deutschland auf rund 20 Millionen - gegenüber rund sieben Millionen legaler Waffen.

Hunderte Verstöße aufgedeckt

Dass es aber auch mit angemeldeten Waffen viele Probleme gibt, zeigte sich schnell. Die Behörden stellten bei unangekündigten Kontrollen nach der Gesetzesnovelle etliche Verstöße fest. Allein in Baden-Württemberg war das bei rund der Hälfte von 1200 Kontrollen der Fall. "Diese Kontrollen sind ein guter Ansatz. Praktisch ist das aber fast nicht machbar, ausreichend zu kontrollieren", sagt Soschinka, der mit einem Kollegen eines der Standardwerke zum Thema verfasst hat. Gut sei, dass Waffenbesitzer einen Nachweis erbringen müssten, dass sie ihre Waffen gesetzeskonform aufbewahren. "Die, die das nicht tun, machen sich sofort verdächtig."

Verschiedene Waffen (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Tausende Waffen wurden bis zum Ende der Amnestieregelung abgegeben. ]
Auch von der Amnestieregelung machten viele Waffenbesitzer Gebrauch: In ganz Deutschland wurden nach Polizeiangaben tausende Revolver, Pistolen oder Gewehre abgegeben und vernichtet. Allerdings waren viele dieser Waffen weniger gefährlich: Es handelte sich um Schreckschuss- oder auch Gaspistolen und -gewehre.

Gegen die neuen Altersgrenzen bei Großkaliber-Waffen hagelte es anfangs Proteste von Schützenvereinen oder anderen Gruppen, die auf eigene Kontrollen verwiesen. Das Thema erregte auch deswegen Aufmerksamkeit, weil der Täter von Winnenden Erfahrungen mit Großkaliberwaffen im Schießstand gesammelt hatte. Auch die Tatwaffe war eine Beretta mit Neun-Millimeter-Großkaliber.

Sind Amokläufe zu verhindern?

Die Ereignisse der vergangenen Monate zeigen, dass auch das neue Waffenrecht Amokläufe und andere Gewalttaten nicht zwangsläufig verhindern kann. So war im August 2009 eine 16-Jährige bei Bonn mit zehn Molotow-Cocktails und einem Schwert in ihr Gymnasium gekommen - eine Mitschülerin überraschte sie, wodurch die Täterin gestoppt werden konnte. Und erst im Februar erstach ein 23 Jahre alter Ex-Schüler in einer Berufsschule in Ludwigshafen einen Lehrer mit einem Messer.

Was muss aber zusätzlich geschehen? Nicht nur die Politik, sondern auch etliche Experten haben sich Gedanken über die Konsequenzen aus dem Amoklauf gemacht. In Baden-Württemberg gab es gleich zwei Gremien - einen Expertenkreis und einen Sonderausschuss des Landtags. Ihre Forderungen laufen darauf hinaus, mehr Menschen dazu zu bewegen, einen Teil ihrer Waffen freiwillig abzugeben. Auch die Schützenvereine könnten ihren Waffenbestand reduzieren, hieß es.

Besonders gefährliche Waffen müssen sowohl aus Sicht der Eltern der Winnenden-Opfer als auch des Bunds Deutscher Kriminalbeamter verboten werden. Sie seien für den Sport unnötig. Bei Schüssen aus solchen Waffen sei es sehr wahrscheinlich, dass Menschen sofort sterben.

Andere Experten wie die Kriminologin Britta Bannenberg sagen, das Wichtigste zur Vorbeugung von Amokläufen sei "ein gutes Verhältnis und Vertrauen zwischen Lehrern und Schülern". Die Gießener Professorin fordert, dass neben der reinen Wissensvermittlung Lehrer auf Schüler zugehen müssten und keine Konflikte scheuen dürften.

Stand: 11.03.2010 03:00 Uhr
 

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