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Deutsche Justiz ermittelt wegen Holocaust-Leugnung

Bischof Williamson wehrt sich gegen Strafbefehl

Der britische Traditionalistenbischof Richard Williamson wehrt sich gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Regensburg. Diese hatte vergangene Woche einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt. Grund ist ein Interview des Bischofs der konservativen Piusbruderschaft mit dem schwedischen Fernsehen, in dem er den Holocaust geleugnet hatte.

Holocaust leugnen, ja - aber nur in Schweden

Bischof Richard Williamson
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Leugnet den Holocaust - aber nur an ausgewählten Orten: Williamson versuchte angeblich, die Ausstrahlung seines Interviews mit dem schwedischen TV in Deutschland zu verhindern.

Williamson bezweifelt, dass der gegen ihn beantragte Strafbefehl rechtlich zulässig ist. Denn ausschlaggebend für die Strafwürdigkeit sei seiner Meinung nach, "ob ich der Veröffentlichung meines Interviews in Deutschland zugestimmt habe", sagte er dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Das sei nicht der Fall gewesen. "Ich habe versucht, mich dagegen zu wehren, dass mein Gespräch mit dem schwedischen Fernsehen über den Umweg Internet auch in Deutschland verbreitet wird", argumentierte Williamson.

Interview darf weiter ausgestrahlt werden

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte im Februar eine entsprechende Klage Williamsons abgelehnt. Nach dem Urteil darf das nahe Regensburg aufgezeichnete Interview weiterhin weltweit ausgestrahlt werden. Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" soll das schwedische Fernsehunternehmen in einem Schreiben an die Regensburger Staatsanwaltschaft dargelegt haben, dass es keine Absprache mit Williamson gegeben habe, das Interview nur in Schweden zu senden.

Williamson bezifferte in dem "Spiegel"-Interview die ihm drohende Geldstrafe auf 12.000 Euro und nannte sie "überraschend hoch", denn bei Annahme eines solchen Strafbefehls gelte er in der Bundesrepublik als vorbestraft. Sollte der Bischof dem Strafbefehl widersprechen, müssten die Vorwürfe in einem Gerichtsprozess verhandelt werden. Der Strafbefehl hätte dann die Funktion einer Anklageschrift gegen Williamson.

Stand: 17.10.2009 13:55 Uhr

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