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[Bildunterschrift: Die Bundeswehr helfe bei der Erstellung von Listen, schreibe die Personen aber nur zur Gefangennahme aus, so das Verteidigungsministerium. ]
Bundeswehr-Soldaten beteiligen sich nach Angaben des Verteidigungsministeriums nicht an gezielten Tötungen in Afghanistan. Deutschland habe sich hier eine "Selbstbeschränkung" auferlegt, sagte der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums, Christian Dienst. Die Bundeswehr würde Verdächtige nur mit dem Ziel auf die NATO-Fahndungsliste setzen, sie gefangenzunehmen - und nicht zu töten.
Zugleich erklärte er, dass aus Sicht der Bundesregierung die gezielte Tötung hochrangiger Taliban-Führer in Einzelfällen durch das Völkerrecht gedeckt sei. Für deutsche Spezialkräfte gebe es aber die Einschränkung, auf Gefangennahme statt auf Tötung zu setzen.
Er machte keine Angaben darüber, an wie vielen Gefangennahmen von Taliban-Kämpfern oder Al-Kaida-Führungsleuten die Bundeswehr in Afghanistan beteiligt war oder ob es bei derartigen Operationen Tote gegeben habe.
Im Internet waren kürzlich mehr als 75.000 vornehmlich geheime US- Dokumente veröffentlicht worden. Sie enthalten auch Informationen über die US-Task-Force 373, der im Einzelfall die gezielte Tötung von Taliban erlaubt sein soll. Die US-Task-Force 373 ist im deutschen Lager in Masar-i-Scharif und damit im deutschen Zuständigkeitsgebiet des internationalen Afghanistan-Einsatzes stationiert.
Ausdrücklich wies der Ministeriumssprecher Spekulationen zurück, der von einem deutschen Oberst befohlene Luftschlag von Kundus im September vergangenen Jahres sei im Rahmen einer Spezialoperation erfolgt. "Der 4. September war keine Operation der Spezialkräfte", betonte er. Bei dem Luftangriff mit Dutzenden toter Zivilisten waren in der Nähe des Bundeswehrcamps Berichten zufolge auch mehrere örtliche Taliban-Kommandeure das Ziel gewesen.
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